Autor Thema: Vorgezogene Stufenerhöhung  (Read 4402 times)

Sascha1984

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Vorgezogene Stufenerhöhung
« am: 04.12.2019 08:01 »
Hallo,
gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit, dass man vorzeitig also nicht nach Ablauf von 50 % der Zeit der aktuellen Stufe eine Stufenvorrückung erhält?

Spid

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #1 am: 04.12.2019 08:03 »
Ein Stufenaufstieg nach der Hälfte der Stufenlaufzeit ist doch bereits vorzeitig.

Sascha1984

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #2 am: 04.12.2019 08:15 »
Ok, vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Ich meine ob es unabhängig davon Möglichkeiten gibt in die nächst höhere Stufe zu wechseln.

Spid

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #3 am: 04.12.2019 08:22 »
Wenn Deine Frage darauf abzielt, ob es tarifliche Voraussetzung sei, daß eine Stufenlaufzeitverkürzung erst nach der Hälfte der regulären Stufenlaufzeit erfolgen dürfte, so lautet die Antwort "nein". Tariflich ist es möglich, die Stufenlaufzeit einer oder mehrerer Stufen auf Null zu verkürzen.

Sascha1984

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #4 am: 04.12.2019 09:01 »
Ok. Und unter welchen Voraussetzungen kann man diese bis auf 0 verkürzen?
Wo steht dies im Tarifvertrag?

Spid

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #5 am: 04.12.2019 09:06 »
Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, §17 Abs 2. Satz 1 TVÖD.

Sascha1984

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #6 am: 04.12.2019 09:08 »
Das heißt ich stelle einen Antrag auf Grundlage des § 17 Abs. 2 Satz 1 TVÖD auf Stufenlaufzeitverkürzung und um sofortigen Stufenaufstieg?
Könnte man das so formulieren oder hast du einen Vorschlag?
Vorab bereits vielen Dank.

Lars73

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #7 am: 04.12.2019 09:10 »
Im Tarifvertrag steht keine Eingrenzung. Ob Null möglich ist wird in der Kommentarliteratur unterschiedlich aufgenommen. Die Tendenz geht aber in die Richtung der grundsätzlichen Möglichkeit. Teilweise wird aber verlangt, dass etwas Zeit in der Stufe zurückgelegt sein muss. Selbst wenn man sich dieser Auffassung anschließt kann man diese ggf. auf wenige Tage verkürzen.

Der Arbeitgeber muss dies wollen und es müssen die "erheblich über dem Durchschnitt" liegenden Leistungen vorliegen. Daneben muss mindestens Stufe 3 erreicht sein.

Lars73

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #8 am: 04.12.2019 09:11 »
Ein Antrag eines Beschäftigten wird da nur selten zum Erfolg führen. Man sollte dort seinen Vorgesetzten motivieren.

WasDennNun

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Antw:Vorgezogene Stufenerhöhung
« Antwort #9 am: 04.12.2019 15:07 »
Das heißt ich stelle einen Antrag auf Grundlage des § 17 Abs. 2 Satz 1 TVÖD auf Stufenlaufzeitverkürzung und um sofortigen Stufenaufstieg?
Könnte man das so formulieren oder hast du einen Vorschlag?
Vorab bereits vielen Dank.
Aufgrund des Vorliegens einer erhebliche überdurchschnittlichen Leistung, die ich in meiner EGx Stufe y seit 10 Tage erbringe, bitte ich sie mir eine die Stufe zu verkürzen, so dass ich ab nächsten Monat in der Stufe y+1 bin.

Echt jetzt?
Wenn der AG keine Leistungsbewertung macht, dann hat er erstaunlicherweise ein Problem damit eben die  erhebliche überdurchschnittlichen zu beurteilen. Klingt doof ist es auch, da eben die Verantwortlichen eben dieses Konstrukt scheuen wie das Weihwasser.