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Vorgezogene Stufenerhöhung

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Spid:
Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, §17 Abs 2. Satz 1 TVÖD.

Sascha1984:
Das heißt ich stelle einen Antrag auf Grundlage des § 17 Abs. 2 Satz 1 TVÖD auf Stufenlaufzeitverkürzung und um sofortigen Stufenaufstieg?
Könnte man das so formulieren oder hast du einen Vorschlag?
Vorab bereits vielen Dank.

Lars73:
Im Tarifvertrag steht keine Eingrenzung. Ob Null möglich ist wird in der Kommentarliteratur unterschiedlich aufgenommen. Die Tendenz geht aber in die Richtung der grundsätzlichen Möglichkeit. Teilweise wird aber verlangt, dass etwas Zeit in der Stufe zurückgelegt sein muss. Selbst wenn man sich dieser Auffassung anschließt kann man diese ggf. auf wenige Tage verkürzen.

Der Arbeitgeber muss dies wollen und es müssen die "erheblich über dem Durchschnitt" liegenden Leistungen vorliegen. Daneben muss mindestens Stufe 3 erreicht sein.

Lars73:
Ein Antrag eines Beschäftigten wird da nur selten zum Erfolg führen. Man sollte dort seinen Vorgesetzten motivieren.

WasDennNun:

--- Zitat von: Sascha1984 am 04.12.2019 09:08 ---Das heißt ich stelle einen Antrag auf Grundlage des § 17 Abs. 2 Satz 1 TVÖD auf Stufenlaufzeitverkürzung und um sofortigen Stufenaufstieg?
Könnte man das so formulieren oder hast du einen Vorschlag?
Vorab bereits vielen Dank.

--- End quote ---
Aufgrund des Vorliegens einer erhebliche überdurchschnittlichen Leistung, die ich in meiner EGx Stufe y seit 10 Tage erbringe, bitte ich sie mir eine die Stufe zu verkürzen, so dass ich ab nächsten Monat in der Stufe y+1 bin.

Echt jetzt?
Wenn der AG keine Leistungsbewertung macht, dann hat er erstaunlicherweise ein Problem damit eben die  erhebliche überdurchschnittlichen zu beurteilen. Klingt doof ist es auch, da eben die Verantwortlichen eben dieses Konstrukt scheuen wie das Weihwasser.

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