Hallo zusammen,
leider werde ich im Internet nicht fündig und ich bekomme von vielen Seiten unterschiedliche Antworten... Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen
Derzeit bin ich in EG 9b Stufe 4 eingruppiert. Wenn ich nach einer zweijährigen Elternzeit in Teilzeit (75%) zurückkehren möchte habe ich dann einen Anspruch auf eine Stelle in 9b oder müsste ich, weil ich nur in "Teilzeit" zurückkehre, auch eine Stelle in EG 6 annehmen?
Wenn ich in Vollzeit zurückkehren würde, müsste ich doch auch wieder eine Stelle in EG 9b bekommen, oder bin ich da falsch informiert?
Schon vorab vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!
Ganz liebe Grüße