Autor Thema: Eingruppierung nach Elternzeit (Früher Vollzeit - Jetzt Teilzeit)  (Read 2430 times)

Karlsruhe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

leider werde ich im Internet nicht fündig und ich bekomme von vielen Seiten unterschiedliche Antworten... Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen  ;)

Derzeit bin ich in EG 9b Stufe 4 eingruppiert. Wenn ich nach einer zweijährigen Elternzeit in Teilzeit (75%) zurückkehren möchte habe ich dann einen Anspruch auf eine Stelle in 9b oder müsste ich, weil ich nur in "Teilzeit" zurückkehre,  auch eine Stelle in EG 6 annehmen?

Wenn ich in Vollzeit zurückkehren würde, müsste ich doch auch wieder eine Stelle in EG 9b bekommen, oder bin ich da falsch informiert?

Schon vorab vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!    :)

Ganz liebe Grüße

Lars73

  • Gast
Grundsätzlich besteht Anspruch auf die bisherigen Vertragssituation. Soweit keine geeignete Aufgabe mit E9b (welche für Teilzeit geeignet ist) zur Verfügung steht kann der Arbeitgeber ggf. auch eine Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltgruppe vorschlagen. Wenn man dies annimmt und den entsprechenden Änderungsvertrag akzeptiert kommt man dann ggf. in die E6. Ansonsten muss man sich dann halt streiten ob die Arbeitszeitreduktion möglich ist.