Autor Thema: Jahressonderzahlung Bemessung bei ATZ-Beginn ab 01.10.  (Read 2985 times)

SweetyXXX

  • Gast
Hallo Ihr Lieben, ich bräuchte mal Hilfe zu folgenden fiktiven Fall.

Ein Beschäftigter ist im Jahr 2019 mit 34 Wochenstunden beschäftigt. Ab Oktober 2019 geht dieser in die Altersteilzeit-Arbeitsphase Blockmodell mit 18,5 Stunden. Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit vor Beginn der ATZ beträgt 37 Wochenstunden (Durchschnitt der letzten 24 Monate vor Beginn der ATZ gemäß TV-Flex).

Für die Jahressonderzahlung sind ja die Monate Juli - September Bemessungsgrundlage. Wie berechnet sich nun die Jahressonderzahlung? Mit den monatlichen Entgelten der 34 Wochenstunden oder mit den 37 Wochenstunden, was ja eigentlich die durchschnittliche regelmäßige Regelarbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit ist. Das tatsächliche Entgelt war aber im Bemessungszeitraum 34 Wochenstunden. Ich bin hier hin und hergerissen und finde im TVöD und TV-Flex hierzu nichts eindeutig geregelt.
Die Jahressonderzahlung wird ja nur zur Hälfte ausgezahlt, die andere Hälfte fließt ins Wertguthaben und wird dann ratierlich monatlich in dercFreizeitphase ausgezahlt. Für mich ist nur fraglich von welcher Arbeitszeit man bei der Berechnung der Jahressonderzahlung im Jahr des Beginns der ATZ ausgeht.

Vielen Dank für eure Bemügungen.

Spid

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung Bemessung bei ATZ-Beginn ab 01.10.
« Antwort #1 am: 04.12.2019 19:44 »
Bemessungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt für Juli, August, September. Die Änderung des Beschäftigungsumfangs ist für die Berechnung der JSZ unbeachtlich.

SweetyXXX

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung Bemessung bei ATZ-Beginn ab 01.10.
« Antwort #2 am: 04.12.2019 19:55 »
So hätte ich es auch gedacht. Danke. Ist es eigentlich auch korrekt, wenn die ATZ erst am 01.10. beginnt, dass die Jahressonderzahlung trotzdem nur zur Hälfte auszuzahlen ist, weil die andere Hälfte ins Wertguthaben für die Freizeitphase fließt. Oder ist die Jahressonderzahlung in dem Jahr voll auszuzahlen, weil die ATZ erst nach dem 30.09., also nach dem Bemessungszeitraum beginnt?