Autor Thema: Stufenlaufzeit bei befristeter Tätigkeit  (Read 6426 times)

Balou96

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Stufenlaufzeit bei befristeter Tätigkeit
« am: 07.12.2019 16:08 »
Hallo zusammen,
in meinem letzten Beitrag hatte ich danach gefragt, was passiert, wenn ich mich aktuell unbefristet im mD auf eine befristete Stelle im gD bewerbe.
Ich wüsste nun gerne, wie wird es denn mit meiner Stufenlaufzeit gehandhabt? Ich bekomme gem. Paragraph 14 TvöD eine Zulage bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit für ein paar Monate. Aktuell ist noch unklar, ob es danach verlängert wird oder eine Stelle eingerichtet etc.
Wenn ich richtig informiert bin, würde ich bei einem Stellenwechsel zwar die erreichte Stufe mitnehmen, aber die in dieser Stufe erreichte Beschäftigungszeit verlieren. Ist das bei der befristeten Stelle auch so oder läuft die Zeit in dieser befristeten Tätigkeit einfach weiter?
Ich hoffe meine Frage wird klar. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank schon mal :)

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #1 am: 07.12.2019 16:26 »
Beamtenfragen bitte ins entsprechende Unterforum.

Balou96

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Antw:Stufenlaufzeit bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #2 am: 07.12.2019 16:30 »
Also ich bin Tarifbeschäftigte. Wenn ich mich falsch ausgedrückt habe bitte verbessern.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #3 am: 07.12.2019 16:34 »
Es gibt bei TB weder einen gD noch einen mD. Das sind Beamtenlaufbahnen, die für TB bar jeder Bedeutung sind.

Balou96

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Antw:Stufenlaufzeit bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #4 am: 07.12.2019 16:38 »
Gut dann verbessere ich mich.
Ich bin jetzt eingruppiert in die Entgeltgruppe 8 und die befristete Tätigkeit wäre eine E11.
Kannst Du mir sagen, wie sich das mit der Stufenlaufzeit verhält während der befristeten Ausübung der E11 Tätigkeit?

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #5 am: 07.12.2019 16:57 »
Die Stufenlaufzeit wird durch eine vorübergehend auszuübende höherwertige Tätigkeit nicht berührt und läuft ganz normal weiter.