Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Interne Bewerbung / Einladung Pflicht?
Scrapy:
Liebes Forum,
bei uns höre ich immer wieder, dass interne Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden müssen. Es kann dann auch ein externer Bewerber die Stelle bekommen, aber einladen muss man interne Bewerber auf jeden Fall.
Meine Frage: Stimmt das oder ist das nur ein Gerücht?
Viele Grüße
Scrapy
Spid:
Gerücht.
Lars73:
Eine solche Pflicht gibt es gesetzlich/tariflich nicht. Teilweise gibt es Absprachen zwischen PR und Dienststelle, dass geeignete interne Bewerber grundsätzlich einzuladen sind. Ob solche Vereinbarungen wirksam sind hängt von den Details ab. Insbesondere wenn gleich qualifizierte externe Bewerber nicht eingeladen werden.
BStromberg:
Bestenauslese sollte das Maß der Dinge sein, ist es aber nicht (zumindest nicht immer und nicht überall).
Wenn intern und extern parallel ausgeschrieben wird hielte ich es sogar für unzulässig, merklich schlechter qualifizierte/benotete interne Kandidaten bloß deswegen einzuladen, weil sie zum Stammpersonal gehören.
Dass das in der Praxis ggf. so gehandhabt wird, ist usus, aber eine einklagbare Pflicht daraus kann bewerberseitig auf keinen Fall abgeleitet werden.
Novus:
--- Zitat von: Scrapy am 05.12.2019 08:14 ---Liebes Forum,
bei uns höre ich immer wieder, dass interne Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden müssen. Es kann dann auch ein externer Bewerber die Stelle bekommen, aber einladen muss man interne Bewerber auf jeden Fall.
Meine Frage: Stimmt das oder ist das nur ein Gerücht?
Viele Grüße
Scrapy
--- End quote ---
Grundsätzlich nicht, mit einer Einschränkung: bei Teilzeitbeschäftigten mit dem Wunsch nach Erhöhung KANN sich nach § 9 TzBfG eine Pflicht zur Berücksichtigung ergeben.
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