Hallo,
ich bin im ÖD (TV-L) in Bayern als Verwaltungsangestellte tätig.
Liegt das Kind über 12 mit Magen/Darm (Erbrechen) Zuhause, ist es hier auch so,
daß entweder Überstunden, Urlaub genommen werden muß, zur Betreuung?
Bei normalen Angestellten ist das die Regelung.
Gruß
Tina