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Frage zu Bewerbungsverlauf im ÖD: Zunächst Absagen oder erst Zusagen?

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Jim:
Hallo,

ich habe mal eine generelle Frage zum Bewerbungsablauf im ÖD, zumal ich gerade mehrere Bewerbungen bei Ministerien offen habe: Ich las kürzlich in einem internen Schreiben unserer Personalabteilung (Uni), dass Absagen an nicht genommene Bewerber erst nach Abschluss des Verfahrens versandt werden, also erst dann, wenn der wunschkandidat zugesagt hat, die Stelle anzunehmen.

Nun frage ich mich aber, wie das sein kann, weil es ja im ÖD das Instrument der Konkurrentenschutz-Klage gibt. Meiner Logik nach müsste es eigentlich so laufen, dass nach dem Vorstellungsgespräch zunächst all diejenigen eine begründete Absage erhalten, die man nicht will und dass dann - nach zwei Wochen - der Wunschkandidat benachrichtig wird, dass man ihn einzustellen gedenkt. Denn nur so hätten die Nicht-Genommenen die Möglichkeit, Konkurrentenschutz geltend zu machen, was ja verunmöglicht wäre, wenn sie erst benachrichtigt werden, wenn das Besetzungsverfahren abgeschlossen ist.

Kann mir ein ÖD-Personaler hier vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen und mich davon in Kenntnis setzen, wie so ungefähr der Ablauf in ÖD-Verwaltungen speziell im Landes- und Bundes-Dienst ist? Es geht übrigens um Stellen, die sowohl für Beamte als auch Angestellte ausgeschrieben waren A13 bzw. E13-E14, für die ich mich beworben habe.

Spid:
Das ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Mask:

--- Zitat von: Jim am 05.12.2019 12:54 --- Ich las kürzlich in einem internen Schreiben unserer Personalabteilung (Uni), dass Absagen an nicht genommene Bewerber erst nach Abschluss des Verfahrens versandt werden, also erst dann, wenn der wunschkandidat zugesagt hat, die Stelle anzunehmen.

--- End quote ---

Nur weil er zugesagt hat, die Stelle zu nehmen, ist der Anspruch eines anderen Bewerbers noch nicht untergegangen, er kann ja trotzdem im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die tatsächliche Besetzung der Stelle verhindern.

RsQ:
Es mag im Detail verschiedene Ausgestaltungen geben. Aber im Prinzip gibt es nach Ende des Auswahlverfahrens einen Favoriten und ggf. weitere Kandidaten, die in Frage kommen.

Man teilt also dem Favoriten mit, dass man gedenkt, ihn einzustellen. Den "B-Kandidaten" teilt man mit, dass Sie in Frage kommen, sofern Kandidat 1 die Stelle nicht antritt. Allen anderen Bewerbern sagt man ab.

Allgemein wird jedenfalls erst mit dem Favoriten geklärt, ob er gedenkt, die Stelle anzutreten, bevor anderen Bewerbern abgesagt wird. Deshalb auch die Faustregel: Eine Zusage kommt relativ schnell, eine Absage kann ewig dauern.

Feidl:

--- Zitat von: Jim am 05.12.2019 12:54 ---Nun frage ich mich aber, wie das sein kann, weil es ja im ÖD das Instrument der Konkurrentenschutz-Klage gibt. Meiner Logik nach müsste es eigentlich so laufen, dass nach dem Vorstellungsgespräch zunächst all diejenigen eine begründete Absage erhalten, die man nicht will und dass dann - nach zwei Wochen - der Wunschkandidat benachrichtig wird, dass man ihn einzustellen gedenkt.

--- End quote ---
Wieso das denn? Der Wunschkandidat kann vorher schon benachrichtigt werden, allerdings dann eben mit dem Hinweis, dass eine entgültige Zusage erst zwei Wochen später erfolgen kann, wenn keine Konkurrentenschutzklage eingegangen ist.
Genauso verlief es bei meiner aktuellen Stelle im Landesdienst.

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