Hallo,
ich habe mal eine generelle Frage zum Bewerbungsablauf im ÖD, zumal ich gerade mehrere Bewerbungen bei Ministerien offen habe: Ich las kürzlich in einem internen Schreiben unserer Personalabteilung (Uni), dass Absagen an nicht genommene Bewerber erst nach Abschluss des Verfahrens versandt werden, also erst dann, wenn der wunschkandidat zugesagt hat, die Stelle anzunehmen.
Nun frage ich mich aber, wie das sein kann, weil es ja im ÖD das Instrument der Konkurrentenschutz-Klage gibt. Meiner Logik nach müsste es eigentlich so laufen, dass nach dem Vorstellungsgespräch zunächst all diejenigen eine begründete Absage erhalten, die man nicht will und dass dann - nach zwei Wochen - der Wunschkandidat benachrichtig wird, dass man ihn einzustellen gedenkt. Denn nur so hätten die Nicht-Genommenen die Möglichkeit, Konkurrentenschutz geltend zu machen, was ja verunmöglicht wäre, wenn sie erst benachrichtigt werden, wenn das Besetzungsverfahren abgeschlossen ist.
Kann mir ein ÖD-Personaler hier vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen und mich davon in Kenntnis setzen, wie so ungefähr der Ablauf in ÖD-Verwaltungen speziell im Landes- und Bundes-Dienst ist? Es geht übrigens um Stellen, die sowohl für Beamte als auch Angestellte ausgeschrieben waren A13 bzw. E13-E14, für die ich mich beworben habe.