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Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
IcePingu:
Hallo Liebe Forengemeinschaft,
ich lese regelmäßig und interessiert in dem ein oder anderen Thema hier im Forum und nun stellt sich mir eine eigene Frage, die mir unser Personalreferat leider anders Erklärt als ich es verstehe.
Ich werde zum 01.01.2020 im mD verbeamtet (technischer Verwaltungsdienst) und erhalte A6 / Stufe 2.
Erstmal freue ich mich, dass es überhaupt klappt. Nun aber zu meinem Anliegen:
Die Laufbahnbefähigung habe ich mit meiner Ausbildung und 1,5 Jahren Tätigkeit meines Berufes in der Behörde am 30.06.2016 erworben. Ich habe vorher allerdings (meine Wehrdienstzeit mit eingerechnet) noch 9 Jahre und einen Monat gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten ausgeübt. Mir wird allerdings gesagt, dass die Berücksichtigungsfähigen Zeiten erst AB erhalt der Laufbahnbefähigung zählen.
Dazu finde ich aber nichts im BBesG. Kann mir hier wer weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Mayday:
§ 27 Abs.2 BBesG
IcePingu:
Nabend Mayday und danke für deine Antwort.
Ist es dann Ermessensspielraum der Behörde, Zeiten nach BBesG § 28 Absatz 1 bis 3 anzuerkennen?
Ich interpretiere BBesG § 28 Absatz 1 so, dass zeitlich unabhänig alle gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeiten anerkannt werden (außer jene Zeiten, die für den Erweb der Laufbahnbefähigung notwendig sind).
Ob vor oder nach der Laufbahnbefähigung lese ich dort nicht raus.
Kannst du oder jemand anders mir sagen, wie das zu interpretieren ist?
Vielen Dank und einen schönen Abend allen :)
Asperatus:
§ 28 Abs. 1: kein Ermessen ("werden anerkannt")
§ 28 Abs. 2: Ermessen ("kann")
§ 28 Abs. 3: gilt für aktive Soldaten, also in diesem Fall nicht relevant
Bei § 28 Abs. 1 Nr. 1 hat die Behörde jedoch einen Spielraum bei der Feststellung, ob die Tätigkeit gleichwertig ist. Hat die Behörde die Gleichwertigkeit schon festgestellt oder siehst du sie als gleichwertig an? Hast du z. B. eine nichttechnische Tätigkeit ausgeübt, die eher dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen wäre, liegt keine Gleichwertigkeit vor.
Zeiten nach Nr. 2 und 3 müssen auf jeden Fall anerkannt werden.
Dass erst Zeiten ab Erwerb der Laufbahnbefähigung zählen, ist meines Erachtens Unsinn.
IcePingu:
Hallo nochmal,
kurze Info für alle, die es interessiert - mir wurden alle vorherigen Zeiten anerkannt und ich bin nun in A6 /4 :)
Euch ein schönes Wochenende.
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