das klingt ja dann erstmal doch lieber Widerspruch einlegen.
Klar ist der Familienzuschlag schon sher hoch für das 3. Kind. Aber wenn er dann nach Rechtsprechung immer nich zu niedrig ist, sag ich auch nicht nein
Es geht nicht primär um die Höhe der unmittelbar kinderbezogenen Besolsungsanteile, sonder um verfassungsmäßig verbriefte Grundsätze, die bei einer etwaigen Korrektur erforderlich wären, wenn man das Abstandsgebot zur Sozialhilfe einhalten will.
Hier hat der Gesetzgeber höchstwahrscheinlich nämlich die Pflicht, dass "Anpassungen unten" dahingehend ausstrahlen, dass am Ende alle Besoldungsgruppen (nach oben) monetär angepasst werden
müssen.
Ob das tatsächlich so kommt, das wissen gegenwärtig wohl noch nicht einmal die Rotroben-Träger... aber man sollte sich nicht fahrlässig durch Untätigkeit der eigenen Chancen berauben!
Rechtsmittel kostet erst einmal ja nicht viel mehr, als 10 Minuten Lebenszeit für einen lieblos verwendeten Mustertext der Gewerkschaften/Personalräte.