Autor Thema: Telearbeit/Homeoffice - Regelungen  (Read 3889 times)

Butterblume

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Telearbeit/Homeoffice - Regelungen
« am: 05.12.2019 17:00 »
Hallo Zusammen,
wir planen aktuell in unserer Kommune das Thema Telearbeit bzw. Homeoffice zu realisieren.

Hat jemand in diesem Bereich schon einmal eine Dienstvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung geschlossen, die er als Muster-Beispiel als Anhaltspunkt zur Verfügung stellen kann?

Vielen Dank bereits vorab für das Schwarmwissen!

Organisator

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Antw:Telearbeit/Homeoffice - Regelungen
« Antwort #1 am: 05.12.2019 18:01 »
Unabhängig von den möglichen Mustern rege ich an, vorab (!) zu überlegen, ob es wirklich Telearbeit sein soll, oder doch lieber Homeoffice/mobiles Arbeiten.

Amiga

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Antw:Telearbeit/Homeoffice - Regelungen
« Antwort #2 am: 05.12.2019 19:57 »
Bitte definiert doch mal ganz genau, worin der Unterschied zwischen Telearbeit, HomeOffice und mobiles Arbeiten besteht. Bei uns werden diese Begriffe synonym für das Arbeiten entfernt vom Arbeitsplatz genutzt.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Dakmer

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Antw:Telearbeit/Homeoffice - Regelungen
« Antwort #3 am: 06.12.2019 07:17 »
@Butterblume: Hier nur mal die Kapitel:
Inhaltsverzeichnis
1. Zielstellung
2. Geltungsbereich
3. Begriffsbestimmung
4. Teilnahmevoraussetzung
5. Verfahren
6. Arbeitszeit
7. Arbeits- und Gesundheitsschutz
8. Zugang zum häuslichen Arbeitsplatz
9. Arbeitsmittel, Kosten und Kostenerstattung
10. Datenschutz und Informationssicherheit
11. Dienstort und Fahrtkosten
12. Haftung und Versicherung
13. Laufzeit/Aussetzung/Beendigung der Mobilen Arbeit
14. Übergangsregelung
15. Schlussbestimmungen
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Antrag auf Mobile Arbeit

@Amiga:
Bei uns steht in der DV: Mobile Arbeit:
Diese Arbeitsform zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Bediensteten können, unter Berücksichtigung von Datenschutz und Aufgabenerfüllung, von beliebigen anderen Orten ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen verrichten.
Mobile Arbeiten sind insbesondere solche Tätigkeiten, die eigenständig durchgeführt werden können, die konkrete und messbare Ergebnisse haben und die z.B. ohne eine wesentliche Beeinträchtigung der Erreichbarkeit infolge eingeschränkten Kontaktes zur Kreisverwaltung am häuslichen Arbeitsplatz erledigt werden können.
Der Antragsteller kann zwischen 2 Varianten der Mobilen Arbeit wählen:
• Mobile Arbeit mit festen Wochentagen inklusiver Kommunikationszeiten oder
• Mobile Arbeit mit bedarfsorientierten Zeiten inklusiver Kommunikationszeiten.

Praktisch ist es aber nicht erwünscht, denn es werden weder Notebooks noch sonstwas zur Verfügung gestellt. Es gibt zwar erteilte Genehmigungen, aber die können nicht verwirklicht werden.


WasDennNun

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Antw:Telearbeit/Homeoffice - Regelungen
« Antwort #4 am: 06.12.2019 07:59 »
Bitte definiert doch mal ganz genau, worin der Unterschied zwischen Telearbeit, HomeOffice und mobiles Arbeiten besteht. Bei uns werden diese Begriffe synonym für das Arbeiten entfernt vom Arbeitsplatz genutzt.
Ein Unterschied ist es, ob ein echter Arbeitsplatz zu Hause existiert, der per VPN mit dem Amt verbunden ist und man dort Verschlussmöglichkeiten für dort gelagert Dokumente hat, oder ob man nur ein Laptop mit LTE Karte nutzt.
Dann in der Regel nur zu Hause arbeitet und/oder ab und an einen Präsentstag hat. Oder ob man 1-2 Tage die Woche zuhause arbeitet, oder ob man überhaupt keinen fixen Arbeitsplatz hat, weil man immer unterwegs ist.

Bei uns ist Telearbeit eben so definiert: Arbeitsplatz ist zu Hause.
Homeoffice: man darf ein paar Tage im Monat auch zuhause arbeiten, die Tage stehen mehr oder weniger fest.
Mobiles Arbeiten: Man kann es halten wie ein Dachdecker wo man sich mit seinem Laptop befindet.