Ich habe mal eine Frage zur Rückforderung von Anwärterbezügen für das Land Brandenburg.
Hier betrifft es die Angehörigen des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung.
Stimmt es das man die Anwärterbezüge anteilmäßig zurückzahlen muss wenn man nach Abschluss der Ausbildung keine vollen 5 Jahre als Beamter im öffentlichen Dienst bleibt?
Nach welcher Rechtsgrundlage richtet sich das ?
Wie viel muss den zurückgezahlt werden? Ich habe etwas von 380,- € oder 650,- € gehört?
Währe toll wenn mir einer weiterhelfen könnte.
Was passiert eigentlich wenn ich in der Probezeit oder nach den 3 Jahren Probezeit ohne Verlängerung entlassen werde ( gesundheitliche Nichteignung, fachliche Nichtbewehrung, etc. ). Dann sind die 5 Jahre noch nicht voll.
Grüße
die Leseratte