Gut, dann vielen Dank für die, wenn auch knappe, informative Antwort. Gehört es denn tatsächlich zum Aufgabenbereich der Schulhausmeister Arbeits/Vertretungspläne , Mitarbeiterjahresgespräche und Stundennachweise für die Reinigungskräfte zu führen und die Qualität ihrer Arbeit zu überwachen ? Oder handelt es sich hierbei vielleicht um eine übertragene " Höherwertige Tätigkeit", die von meinen Vorgesetzten im Rathaus erledigt werden sollten?