Ein Hallo an alle,
ich habe jetzt schon ausgiebig im Forum gesucht, aber konnte keine Antwort auf mein Anliegen finden...
Seit 06/2007 übe ich dieselbe Tätigkeit in unserer Kommune aus und wurde damals in die E 6 eingestuft. Da mir nach einiger Zeit klar wurde, dass meine Tätigkeit fast ausschließlich aus selbstständigen Leistungen besteht, habe ich in 2014 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde bewilligt und ich wurde von meiner bereits erreichten E6 S4 gnädigerweise in E8 S3 eingruppiert.
Nach Einführung der neuen EGO in 2017 habe ich nochmals einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde nach langen Diskussionen, nochmaliger Anfrage/Antrag beim externen (aus meiner Sicht inkompetenten) Bewerter auf eine für meine Tätigkeit mickrige E9a bewilligt. Dieses Mal wurde zwar netterweise gleich stufengleich höher gruppiert, aber die Laufzeit beginnt natürlich wieder von vorne. Ich stand inzwischen kurz vor dem Aufstieg in die S4.
Jetzt meine Frage... Ist es wirklich rechtens, dass die Stufenlaufzeit bei den Höhergruppierungen nicht angerechnet wird, obwohl ich die Tätigkeit unverändert seit 2007 inne habe?
Ich habe nur Nachteile dadurch erfahren, weil die Dienststelle unfähig ist, meine Stelle vernünftig einzugruppieren.
Liebe Grüße