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Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel

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was_guckst_du:
...er meint, man hätte auch das Bild des Wunschkandidaten in die Ausschreibung aufnehmen können....oder seinen Namen 8)

JC83:

--- Zitat von: was_guckst_du am 09.12.2019 15:23 ---...er meint, man hätte auch das Bild des Wunschkandidaten in die Ausschreibung aufnehmen können....oder seinen Namen 8)

--- End quote ---

Wenn ich vorab einen geeigneten Menschen gefunden habe, warum ewig rumeiern und Gott und die Welt einladen und statt dessen durch entsprechende Anforderungen aussieben?

was_guckst_du:
...Art 33 GG...und ggfls. lokale Ausschreibungsrichtlinien...

JC83:

--- Zitat von: was_guckst_du am 10.12.2019 06:59 ---...Art 33 GG...und ggfls. lokale Ausschreibungsrichtlinien...

--- End quote ---

Danke, steht meinen Ausführungen nicht entgegen, sofern die Wunschperson die geforderten Anforderungen erfüllt.

Doraymefayzo:
Nach meiner Erfahrung, ist es im ÖD wie in der freien Wirtschaft. Der ÖD hat da keine höheren/niedrigeren Ansprüche bei Vorstellungsgesprächen. Es ist immer ein Glücksspiel. Was den einen Personaler überzeugt, kann den anderen abschrecken.
Ich habe mir angewöhnt in einem VG sehr ehrlich zu sein. Also Dinge die in meinem Lebenslauf unschön gelaufen sind, bringe ich klar auf den Tisch. Nicht solche Sachen wie "wir haben uns im beiderseitigen Einvernehmen getrennt" sondern klipp und klar sagen, dass man mit dem Chef nicht konnte oder dass der AG unzufrieden war etc.

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