Autor Thema: Vertretung einer höherwertigen Tätigkeit ablehnen?  (Read 3777 times)

AnonymXXX

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hätte mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer ist in der EG 9a (TVöD) eingruppiert und laut Stellenbeschreibung Stellvertreter für einen Kollegen mit der gleichen Tätigkeit sowie Stellvertreter bei Abwesenheit des Teamleiters (EG 9b). Der Arbeitnehmer wurde aber nie gefragt, ob er die Teamleitervertretung ausführen möchte. Dieser traut sich jedoch die Chefvertretung (der höherwertigen Tätigkeit) nicht zu. Hat er eine Möglichkeit die Vertretung der höheren Tätigkeit abzulehnen, ohne das ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen? Der Teamleitervertretung fühlt er sich auf Dauer nicht gewachsen. Zumal er auch nicht den "Angestelltenlehrgang A2" hat, welcher ja für den mittleren bzw. höheren Dienst befähigt. Er möchte seine Tätigkeit schon gern weiter ausführen und gegen die normale Sachbearbeitervertretung hat er auch nichts. Er fühlt sich lediglich der Chefvertretung nicht gewachsen. Außerdem arbeitet der Arbeitnehmer in Teilzeit wegen Kinderbetreuung und muss somit noch die höherwertige Vollzeitstelle abdecken. Er schafft dies kaum. Gibt es eine Möglichkeit, die höherwertige Vertretung abzulehnen? Wie sollte sich der Arbeitnehmer am besten Verhalten?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Spid

  • Gast
Antw:Vertretung einer höherwertigen Tätigkeit ablehnen?
« Antwort #1 am: 08.12.2019 20:27 »
Nein.
Kündigen oder sich vertragswidrig verhalten - was die Kündigung nach sich ziehen wird.
Tun wie ihm geheißen oder kündigen.

Davon ab gibt es bei Tarifbeschäftigten weder einen mittleren oder einen höheren Dienst, das sind Beamtenlaufbahnen, die für TB bar jeder Bedeutung sind.

Spid

  • Gast
Antw:Vertretung einer höherwertigen Tätigkeit ablehnen?
« Antwort #2 am: 08.12.2019 21:08 »
Ja.

Lars73

  • Gast
Antw:Vertretung einer höherwertigen Tätigkeit ablehnen?
« Antwort #3 am: 08.12.2019 21:25 »
Man sollte das Gespräch suchen. Eventuell gibt es andere Lösungen. Man kann auch darauf hinweisen, dass man Zweifel hat die Aufgabe erfüllen zu können.