Autor Thema: Verliert man seine EG, wenn man innerhalb der Behörde einen Umsetzungsantrag ste  (Read 11185 times)

AnonymXXX

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Hallo zusammen,

folgende Frage beschäftigt mich:

Wenn man im öffentlichen Dienst (TVöD) einen Umsetzungsantrag stellt, behält man dann seine jetzige Entgeltgruppe und wird eine gleichwertige Stelle mit der EG gesucht, oder kann man ggf. auch niedriger eingruppiert werden. Welche Nachteile kann ein Umsetzungsantrag noch für einen Beschäftigten nach sich ziehen?

Lg.

Spid

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Der TVÖD kennt weder eine Umsetzung noch einen entsprechenden Antrag.

RsQ

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Welche Nachteile kann ein Umsetzungsantrag noch für einen Beschäftigten nach sich ziehen?

Warum sollte ein Antrag überhaupt Nachteile auslösen? Oder geht es um die Auswirkungen der Umsetzung NACH dem Antrag?


AnonymXXX

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Dies stimmt so nicht ganz:

"Bei einer Versetzung bzw. Abordnung gemäß § 4 TVöD handelt es sich regelmäßig um eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers. Dies schließt jedoch nicht aus, dass eine Versetzung bzw. Abordnung auch auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen kann.

Äußert der Arbeitnehmer einen entsprechenden Wunsch und kommt der Arbeitgeber dem nach, liegt keine Versetzung bzw. Abordnung vor, sondern eine einvernehmliche Vertragsänderung.

Die oben dargestellte Interessenabwägung kann jedoch auch zu einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vornahme einer entsprechenden Maßnahme werden. Dies könnte dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort seine Arbeitsleistung erbringen will und dies beispielsweise aufgrund einer besonderen familiären Situation geboten ist. Die Maßnahme muss jedoch für den Arbeitgeber zumutbar sein."

AnonymXXX

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Welche Nachteile kann ein Umsetzungsantrag noch für einen Beschäftigten nach sich ziehen?

Warum sollte ein Antrag überhaupt Nachteile auslösen? Oder geht es um die Auswirkungen der Umsetzung NACH dem Antrag?

Es geht darum, wie es rechtlich ist, wenn man einen Umsetzungsantrag stellt, ob man dann seine bisherige EG behält, oder Gefahr läuft ggf. auch geringer eingruppiert zu werden.

Spid

  • Gast
Dies stimmt so nicht ganz:

blubb

Doch, meine Aussage ist völlig korrekt und abschließend. Daran ändert das Geblubber nichts - in dem übrigens „Umsetzung“ nicht vorkommt.

Lars73

  • Gast
Wenn man um eine Umsetzung bittet sollte der Arbeitgeber das Gespräch suchen. Der Arbeitgeber wird dann schauen ob er andere Aufgaber übertragen kann/will. Dabei kann er auch Aufgaben einer niedriger Entgeltgruppe vorschlagen. Wenn man dies akzeptiert kommt man ggf. in diese niedrigere Entgeltgruppe.

AnonymXXX

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Wenn man um eine Umsetzung bittet sollte der Arbeitgeber das Gespräch suchen. Der Arbeitgeber wird dann schauen ob er andere Aufgaber übertragen kann/will. Dabei kann er auch Aufgaben einer niedriger Entgeltgruppe vorschlagen. Wenn man dies akzeptiert kommt man ggf. in diese niedrigere Entgeltgruppe.

Danke für die ausführliche Antwort :) Wenn der Arbeitnehmer die niedrige Eingruppierung der angeboten Stelle nicht möchte, dann kann er auf seiner bisherigen Stelle bleiben und den Umsetzungsantrag zurückziehen oder?

superbraz

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Formulier den Antrag doch einfach so, dass du auf eine gleichwertige oder höherwertige Stelle umgesetzt werden willst.

schnitzelesser

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Das Ganze nennt sich "persönliches Gespräch", worum man seinen Chef bittet. Darin erörtert man mit seinem Chef, wie man sich persönlich weiterentwickeln will und kann bzgl. Aufgaben, Verantwortung, Gehalt.