Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verliert man seine EG, wenn man innerhalb der Behörde einen Umsetzungsantrag ste
Spid:
--- Zitat von: AnonymXXX am 08.12.2019 20:56 ---Dies stimmt so nicht ganz:
blubb
--- End quote ---
Doch, meine Aussage ist völlig korrekt und abschließend. Daran ändert das Geblubber nichts - in dem übrigens „Umsetzung“ nicht vorkommt.
Lars73:
Wenn man um eine Umsetzung bittet sollte der Arbeitgeber das Gespräch suchen. Der Arbeitgeber wird dann schauen ob er andere Aufgaber übertragen kann/will. Dabei kann er auch Aufgaben einer niedriger Entgeltgruppe vorschlagen. Wenn man dies akzeptiert kommt man ggf. in diese niedrigere Entgeltgruppe.
AnonymXXX:
--- Zitat von: Lars73 am 08.12.2019 21:23 ---Wenn man um eine Umsetzung bittet sollte der Arbeitgeber das Gespräch suchen. Der Arbeitgeber wird dann schauen ob er andere Aufgaber übertragen kann/will. Dabei kann er auch Aufgaben einer niedriger Entgeltgruppe vorschlagen. Wenn man dies akzeptiert kommt man ggf. in diese niedrigere Entgeltgruppe.
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Danke für die ausführliche Antwort :) Wenn der Arbeitnehmer die niedrige Eingruppierung der angeboten Stelle nicht möchte, dann kann er auf seiner bisherigen Stelle bleiben und den Umsetzungsantrag zurückziehen oder?
superbraz:
Formulier den Antrag doch einfach so, dass du auf eine gleichwertige oder höherwertige Stelle umgesetzt werden willst.
schnitzelesser:
Das Ganze nennt sich "persönliches Gespräch", worum man seinen Chef bittet. Darin erörtert man mit seinem Chef, wie man sich persönlich weiterentwickeln will und kann bzgl. Aufgaben, Verantwortung, Gehalt.
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