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Arbeitsvermittlung akademische Berufe ins Jobcenter
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Kimonbo:
Hallo zusammen,
weiß das jemand: ich bin Arbeitsvermittler für akademische Berufe (BA Vertrag unbefristet, TE4, Entwicklungsstufe 4 mit der Funktionsstufe 2). Was passiert nun mit meiner Funktionsstufe, wenn ich als Vermittler ins Jobcenter wechsle? Bleibt die 2 bestehen oder wird mir nur die 1 zugeschrieben.
Lieben Gruß
Paschulke:
Hallo
Das kommt darauf an, welche Tätigkeit Sie im JC ausüben.
Werden Sie dort ebenfalls im akadem. Bereich eingesetzt, behalten Sie die 2. Funktionsstufe. Vermittlen Sie im regulären AV-Bereich erhalten Sie lediglich die Funktionsstufe 1 / allgem. Beraterzulage.
Und das Ganze ist unabhäging ob befristet oder unbefristet oder in welcher Entwicklungsstufe man feststeckt.
Funktionsstufe 1:
- allgemeine Vermittlung in der AV U25/Ü25
Funktionsstufe 2:
- Vermittlung im akadem. Bereich der AV
- Vermittlung im Rehabereich der AV
- Tätigkeit als Fallmanager / FM
- Stellv. TL in der AV
- Zulage IT-Fachbetreuung / Verbis
- Leistungssachbearbeiter (öhm...das ist aber ein anderes Thema...)
Kimonbo:
Herzlichen Dank für die Antwort!
Besten Gruß
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