Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
- von Juni 2016 bis Dezember 2017 im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigter tätig gewesen
- Auflösungsvertrag zum 31.12.2017 auf Wunsch des AN
- Januar 2018 familienbedingte Auszeit genommen
- im Februar 2018 Verbeamtung auf Probe (Verbeamtung erfolgte aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit von Juni 2016 bis Dezember 2017).
Ist die Zeit (Juni 2016 bis Dezember 2017) als Tarifbeschäftigter nach § 10 BeamtVG als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit anzuerkennen?
In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz, unter Tz 10.0.1.10 steht:
"Als nicht von der Beamtin oder dem Beamten zu vertretende Unterbrechungen sind anzusehen: ... Zeiten ohne Urlaub von nicht mehr als einem Monat (z. B. Arbeitgeberwechsel)".
Danke für eure Erfahrungen/Einschätzungen diesbzgl.