Autor Thema: Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?  (Read 10096 times)

cabernet

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Hallo TVÖD Experten,

ich bin derzeit auf einer Stelle ohne Mitarbeiterführung und möchte mich intern nun auf eine mit Führungsposition in der IT bewerben. Heute bin ich auf einer E10/4 (VKA, Stufe 4 seit zwei Jahren) Stelle. Die neue Stelle ist mit E13 (VKA) ausgeschrieben.
Wird auch in diesem Fall die zurückgelegte Stufenlaufzeit NICHT angerechnet oder wird es hier anders behandelt?

Ich habe eigentlich gedacht, dass ich bei einer erfolgreichen Bewerbung sogar auf eine Stufenlaufzeitverkürzung verhandle und mit E13/5 eingestellt werde. Aber nun lese ich das mit der Höhergruppierung und befürchte, dass ich wieder am Anfang der Stufe 4 lande.  :-\
Wie und unter welchen Voraussetzungen wird die Verkürzung gewährt? Vom Kollegen hatte ich erfahren, dass mindestens die Hälte der jetzigen Stufe erreicht sein muss, was bei mir der Fall wäre.

Vielen lieben Dank.

Spid

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #1 am: 10.12.2019 10:18 »
Ist es eine Höhergruppierung oder eine Einstellung?

Lars73

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #2 am: 10.12.2019 10:22 »
Es ist beim gleichen Arbeitgeber?
Man könnte über Führung auf Probe verhandeln und dann noch den Stufenaufstieg in der E10 abwarten und dann kommt man in die E13 Stufe 5.

Wenn es ein neuer Arbeitgeber ist, wäre es Stufe 1. Alles weitere ist Verhandlungssache.

Bastel

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #3 am: 10.12.2019 11:06 »
Ich habe eigentlich gedacht, dass ich bei einer erfolgreichen Bewerbung sogar auf eine Stufenlaufzeitverkürzung verhandle und mit E13/5 eingestellt werde. Aber nun lese ich das mit der Höhergruppierung und befürchte, dass ich wieder am Anfang der Stufe 4 lande.  :-\
Wie und unter welchen Voraussetzungen wird die Verkürzung gewährt? Vom Kollegen hatte ich erfahren, dass mindestens die Hälte der jetzigen Stufe erreicht sein muss, was bei mir der Fall wäre.

Vielen lieben Dank.

Warum sollte man dir die Verkürzung gewähren?
Du fängst bei einer Höhergruppierung wieder bei 0 an, sollte aber bei diesem Gehaltssprung verkraftbar sein.

WasDennNun

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #4 am: 10.12.2019 11:10 »
Nicht persönlich nehmen, aber wie man sieht ist ja auch die stufengleiche HG für einige Menschen ein Erniedrigung.
Im TV-L würdest du von deiner E10/4 in die E13/2 rutschen.

"mindestens die Hälte der jetzigen Stufe erreicht sein muss": dass ist eine selbstauferlegte Regel bei einige AGs.
Die sagen sich: Man kann ja nur eine die Leistung beurteilen, wenn man schon ausreichend Leistung erbracht hat, also mindestens 50% der Zeil in der Stufe muss vollbracht werden, damit man dann die Leistung beurteilen kann.
Und die Verkürzung der Stufe geht nur durch die überdurchschnittliche Leistung.

Deswegen: Der Weg, den Lars73 beschreibt ist der elegantere.

Spid

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #5 am: 10.12.2019 11:14 »
Da der TE in seiner Sachverhaltsschilderung sowohl von Einstellung als auch von Höhergruppierung spricht, wäre es geboten, seine diesbezügliche Klarstellung abzuwarten, bevor man ins Blaue hinein rät.

WasDennNun

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #6 am: 10.12.2019 11:21 »
Da der TE in seiner Sachverhaltsschilderung sowohl von Einstellung als auch von Höhergruppierung spricht, wäre es geboten, seine diesbezügliche Klarstellung abzuwarten, bevor man ins Blaue hinein rät.
Kann man machen, muss man aber nicht. Ich finde es ok, wenn man mal ins hellblaue rein rät, da man Spass daran hat die fehlerhaften SV der TE zu interpretieren. Und wenn von intern und Höhergruppierung geredet wird, dann Gewichte ich das halt höher, als die möglicherweise fehlerhafte Bezeichnung eingestellt.

Davon ab, bleiben die Aussagen auch bei geklärter SV nicht ohne Inhalt für den Rest der Mitleser.

cabernet

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #7 am: 10.12.2019 12:35 »
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.
Es ist der gleiche AG. Also ist es immer eine HG, auch bei Wahrnehmen einer anderen, neuen Stelle, und nicht nur der bisherigen, auf der man sitzt?
Ich habe mich auch gefragt, ob es eine HG oder eine quasi Neueinstellung sein könnte, wenn man den Arbeitsvertrag kündigt und gleichzeitig neuen abschließt. Ob das überhaupt machbar (und für mich sinnvoll/von Vorteil) oder nur eine Änderung möglich, weiß ich noch nicht. Aber ich vermute, dass auch bei einem anderen AG im ÖD die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt werden würde. Naja, ich müsste mich dann mit S4 wohl noch 4 statt 2 Jahre abfinden. 4 zu 5 ist bei E13 nun doch ein deutlicher Unterschied ...  8)

Der Tipp mit Führung auf Probe und Beibehaltung der E10 und Zulagen(?) als Gehaltsgleichstellung wie E13/4 finde ich nicht schlecht aber welche Nachteile hat sowas? Ist es nicht "sicherer" von Anfang an E13 zu haben und einen Bestandschutz zu genießen, falls innerhalb der 2 Jahre sich was ändern sollte (Führung entspricht nicht meinen Vorstellungen oder Gründe des AG, z. B. Umstrukturierung). Gibt es das überhaupt oder ist es ein Mythos in unserer Anstalt??  ::) Z. B. Wechsel von E13 Führungspos. auf eine E11 Stelle ohne Führungsaufgaben aber mit gleichem Gehalt wie E13??? Wenn überhaupt, dann nur wenn der AG es "anordnet" und nicht, wenn ich mich auf eine andere E11 Stelle bewerbe?
Bin gespannt,  wie ihr mich nun des Besseren belehrt.  :) Eigentlich habe ich nur mit einer Antwort, von Spid, gerechnet und bin über die zahlreichen Antworten überrascht und zugleich erfreut.

Spid

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #8 am: 10.12.2019 12:46 »
Eine andere auszuübende Tätigkeit ist der Regelfall der Höhergruppierung. Stellen sind tariflich unbeachtlich.

Tariflich möglich ist es, die Stufenlaufzeit auf Null zu verkürzen - sowohl in der neuen wie auch der alten Entgeltgruppe. Die wenigsten AG wenden dieses Instrument überhaupt an.

Bei Führung auf Probe wechselt man bei Nichtbestehen wieder auf eine Tätigkeit der alten Entgeltgruppe. Das muß nicht die alte Tätigkeit sein. Für die Dauer der Führung auf Probe erhält man eine Zulage und verbleibt in der alten Entgeltgruppe.

WasDennNun

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #9 am: 10.12.2019 12:53 »
Aber ich vermute, dass auch bei einem anderen AG im ÖD die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt werden würde.
Und die Stufe auf 1
Zitat
Naja, ich müsste mich dann mit S4 wohl noch 4 statt 2 Jahre abfinden. 4 zu 5 ist bei E13 nun doch ein deutlicher Unterschied ...  8)
Und von E10 auf E13 auch.
Zitat
Der Tipp mit Führung auf Probe und Beibehaltung der E10 und Zulagen(?) als Gehaltsgleichstellung wie E13/4 finde ich nicht schlecht aber welche Nachteile hat sowas? Ist es nicht "sicherer" von Anfang an E13 zu haben und einen Bestandschutz zu genießen, falls innerhalb der 2 Jahre sich was ändern sollte (Führung entspricht nicht meinen Vorstellungen oder Gründe des AG, z. B. Umstrukturierung).
Ja, eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ist halt nicht so einfach umkehrbar.
Ich würde es an deiner Stelle machen und nicht wegen 2 Jahre "Verlust" mich ärgern.
Zitat
Gibt es das überhaupt oder ist es ein Mythos in unserer Anstalt??  ::) Z. B. Wechsel von E13 Führungspos. auf eine E11 Stelle ohne Führungsaufgaben aber mit gleichem Gehalt wie E13???
So etwas ist tarifwidrig.
Zitat
Wenn überhaupt, dann nur wenn der AG es "anordnet" und nicht, wenn ich mich auf eine andere E11 Stelle bewerbe?
Er kann mWn, sofern er keine andere gleichwertige Tätigkeit hat, dir die niedrigere anbieten und wenn du sie nicht willst, dir halt kündigen.

cabernet

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #10 am: 10.12.2019 14:39 »
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Tolles Forum!

WasDennNun, was meinst du genau mit "Ja, eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ist halt nicht so einfach umkehrbar."?
Ist dieses Thema im TV näher definiert? Das würde mich ja interessieren, welchen Vorteil die sofortige, höhere Eingruppierung hat, im Vergleich zu Führung auf Probe bzw. Zulage - wenn es einen sog. Bestandschutz also doch nicht gibt. Die neue Stelle ist nicht befristet. Oder kennt ihr Führungskräfte im ÖD, die nicht bis zur Rente Führungskraft, und in entsprechender Entgeltgruppe, geblieben sind?  ::)

Mein AG ist ein großer IT Dienstleister für den kommunalen Bereich - das zum Hintergrund. Vielleicht erklärt das auch die relativ hohe Eingruppierung, wenn ich das hier im Forum mit anderen Behörden, nicht IT, vergleiche...  :o Neue Stelle ist Teamleiter von derzeit 10 MA. Einige sind auf E11 Stellen. Ob welche bereits E12 sind, weiß ich nicht.

Spid

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #11 am: 10.12.2019 14:50 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin Deiner mindestens impliziten Zustimmung - oder einer Änderungskündigung.

WasDennNun

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #12 am: 11.12.2019 07:05 »
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Tolles Forum!
Gerne, dafür ist es ja auch das Forum da...
Zitat
WasDennNun, was meinst du genau mit "Ja, eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ist halt nicht so einfach umkehrbar."? Ist dieses Thema im TV näher definiert? Das würde mich ja interessieren, welchen Vorteil die sofortige, höhere Eingruppierung hat, im Vergleich zu Führung auf Probe bzw. Zulage - wenn es einen sog. Bestandschutz also doch nicht gibt. Die neue Stelle ist nicht befristet.
Spid hat es ja schon gesagt.
Hier mal in meiner Sprech: Wenn der AG dir dauerhaft Tätigkeiten (also nicht befristet zuweist, die zu einer höheren oder niedrigeren EG führen, dann kann das nur einvernehmlich geschehen, da es nicht mit dem Direktionsrecht des AGs abgedeckt ist.
Eine Führung auf Probe, wäre das nicht, da könnte sie nach Ablauf der Zeit, dir eine Übertragung verwehren.
Wir machen das regelmäßig bei Personen, bei der wir uns halt nicht sicher sind ob sie passen, sowohl von Ihren Befähigungen, als auch ins Team (und natürlich, wenn es wg. Stufenlaufzeit günstiger für die MA ist)
Zitat
Oder kennt ihr Führungskräfte im ÖD, die nicht bis zur Rente Führungskraft, und in entsprechender Entgeltgruppe, geblieben sind?  ::)
Ja, u.a. meiner einer. Allerdings weil ich oftmals meine AG gewechselt habe. Bin Pendler zwischen pW und öD, jetzt wieder öD. Im öD immer zwischen E13/E14 in der pW natürlich entsprechend anders bezahlt. Aber halt Inhalte und andere Faktoren stehts vor der Höhe der Bezahlung gewichtet, bei meiner Stellenauswahl.
Zitat
Mein AG ist ein großer IT Dienstleister für den kommunalen Bereich - das zum Hintergrund. Vielleicht erklärt das auch die relativ hohe Eingruppierung, wenn ich das hier im Forum mit anderen Behörden, nicht IT, vergleiche...  :o Neue Stelle ist Teamleiter von derzeit 10 MA. Einige sind auf E11 Stellen. Ob welche bereits E12 sind, weiß ich nicht.
Klingt fasst so, als ob dein AG nicht tarifgebunden ist, sondern nur angelehnt an TV zahlt. Das könnte dem AG ggfls. es eröffnen, dir deine bestehende Stufenlaufzeit (übertariflilch) anzurechnen.
oder @Spid

superbraz

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #13 am: 11.12.2019 07:30 »
Eine andere auszuübende Tätigkeit ist der Regelfall der Höhergruppierung. Stellen sind tariflich unbeachtlich.

Mir stellt sich eine Frage...
Da ich ja von Spid gelernt habe, dass man stets entsprechend seiner Tätigkeit eingruppiert ist, kann man doch nur im Zuge einer neuen Stelle hochgruppiert werden - oder wie soll das noch gehen?

Spid

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Antw:Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
« Antwort #14 am: 11.12.2019 07:37 »
Stellen sind - wie bereits ausgeführt - tariflich unbeachtlich. Es kommt auf die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an. Im Regelfall der Höhergruppierung wird eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen. Es gibt aber sehr wohl weitere Fälle, z.B. die Erfüllung einer Voraussetzung in der Person, die vorher nicht erfüllt wurde, das Erreichen des Status des sonstigen Beschäftigten, das Erfüllen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht...