Zitat von: Spid am 10.12.2019 12:46Eine andere auszuübende Tätigkeit ist der Regelfall der Höhergruppierung. Stellen sind tariflich unbeachtlich.Mir stellt sich eine Frage...Da ich ja von Spid gelernt habe, dass man stets entsprechend seiner Tätigkeit eingruppiert ist, kann man doch nur im Zuge einer neuen Stelle hochgruppiert werden - oder wie soll das noch gehen?
Eine andere auszuübende Tätigkeit ist der Regelfall der Höhergruppierung. Stellen sind tariflich unbeachtlich.