Autor Thema: Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt  (Read 4240 times)

Schokobon

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Hallo

ich habe vor einigen Jahren den o.g. Verwaltungsfachwirt erfolgreich in Vollzeit bei Freistellung und vollem Gehalt absolviert. Nach dem Personalentwicklungskonzept der Behörde werden die Lehrgangskosten bei sehr gutem Ergebnis zu 100% übernommen, ansonsten zu 70%.
Nach dem Personalentwicklungskonzept der Behörde werden mit den Mitarbeitern Rückzahlungsverpflichtungen abgeschlossen. Eine solche wurde mit mir nicht abgeschlossen - warum auch immer.

Nun, einige Jahre später - ich bin immer noch bei der Behörde beschäftigt - erhielt ich ein Schreiben in dem der AG den Eigenanteil gem. o.g. Personalentwicklungskonzept einfordert.

Was denkt ihr?
Hat der AG einen Anspruch auf diesen Eigenanteil obwohl keine unterschriebene Rückzahlungsverpflichtung vorliegt?
Dazu kommt, dass ich in einer Aussenstelle beschäftigt bin und keinen Zugang zum Intranet der Behörde habe und somit dieses sagenumwobene Personalentwicklungskonzept noch nie gesehen habe.

Lars73

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #1 am: 10.12.2019 10:49 »
Gibt es eine Dienstvereinbarung dazu?
Allerdings selbst wenn es dort Regelungen gibt könnten Ansprüche wegen der tariflichen Ausschlussfrist oder auch wegen Verjährung nicht mehr bestehen.

Wann wurde der Verwaltungsfachwirt genau abgeschlossen?

Schokobon

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #2 am: 10.12.2019 10:59 »
Das Personalentwicklungskonzept sollte Teil einer Dienstvereinbarung sein, ja.
Kann ich aber nicht genau sagen, da kein Zugriff darauf besteht. Könnte ich aber noch erfragen.

Gilt die tarifliche Ausschlussfrist auch für Lehrgangsgebühren an einer Verwaltungsschule?
Diese wäre schon längst abgelaufen.

Letzte Prüfung bzw. Prüfungsergebnis zum Abschluss lag dem AG am 14.09.2017 vor.
Keinerlei Nachricht erhalten daraufhin - bis eben heute.
Grund: Personalwechsel im Personalamt und Vorgang wurde wohl vergessen

Spid

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #3 am: 10.12.2019 11:05 »
Die tarifliche Ausschlußfrist gilt für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, auch für diese. Mithin kann dahingestellt bleiben, ob eine Rückzahlungsverpflichtung bestanden hat. Den Anspruch des AG ohne nähere Begründung zurückweisen und einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen ArbG gegen eine Aufrechnung durch den AG erwirken.

Kaiser80

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #4 am: 10.12.2019 11:12 »

Grund: Personalwechsel im Personalamt und Vorgang wurde wohl vergessen

Das ist eine absolut gerichtsfeste Begründung... Heidernei, was'n das für ein Saftladen?

Schokobon

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #5 am: 10.12.2019 13:52 »
Personalstelle behauptet diese Lehrgangsgebühren seien nicht von der TVÖD Ausschlussfrist umfasst und bestehen auf den Anspruch, der nach BGB noch nicht verfallen sei.

Spid

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #6 am: 10.12.2019 13:56 »
Und? Vorgehen, wie ich es beschrieb. Dann muß der AG seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen und holt sich eine blutige Nase...

Schokobon

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #7 am: 10.12.2019 14:40 »
Was könnte ich dem AG vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Lehrgangskosten auch von der Ausschlussfrist TVÖD umfasst sind (was er ja bestreitet)?
Gibt es ein solches Gerichtsurteil, das Lehrgangskosten im Kontext der § 37 TVÖD Ausschlussfrist aburteilt?

Ich möchte die Sache ohne gerichtliche Auseinandersetzung vom Tisch kriegen.

Spid

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #8 am: 10.12.2019 14:55 »
Bei der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise suchst Du ja eben gerade nicht die gerichtliche Auseinandersetzung. Entweder es kommt zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung oder sie wird durch den AG initiiert. Die Kommentierung geht auch von der Geltung von Ausschlußfristen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, für Rückforderungen von Lehrgangskosten aus, z.B. Haufe Personal Office Platin, Ferme, HI517151.

Caesar42

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #9 am: 11.12.2019 06:54 »
Bei mir verhält es sich etwas anders, aber durchaus ähnlich.

Den Verwaltungsfachwirt habe ich im Juni 19 abgeschlossen, nun habe ich mich woanders beworben, mit der Zusage zum 1.2.20. Die Qualifizierungsvereinbarung "bindet" mich nun aber für 36 Monate an den AG.
Mein AG weigert sich zu akzeptieren, dass ich mich jetzt auf § 5 Abs. 7 TVL berufe, da ich nicht innerhalb von 6 Monaten meiner erworbenen Qualifikation eingesetzt werde.

Wie ist eure Einschätzung hierbei...?

Spid

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #10 am: 11.12.2019 07:55 »
Meine Einschätzung ist, daß von §5 Abs. 7 TV-L nicht zu Deinem Nachteil abgewichen werden kann, wenn der TV-L Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet. Mithin ist es egal, ob der AG das akzeptieren möchte.

Caesar42

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Antw:Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
« Antwort #11 am: 11.12.2019 08:09 »
Vielen Dank... dann liege ich mit meiner Einschätzung zumindes nicht allein.