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Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt
Schokobon:
Personalstelle behauptet diese Lehrgangsgebühren seien nicht von der TVÖD Ausschlussfrist umfasst und bestehen auf den Anspruch, der nach BGB noch nicht verfallen sei.
Spid:
Und? Vorgehen, wie ich es beschrieb. Dann muß der AG seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen und holt sich eine blutige Nase...
Schokobon:
Was könnte ich dem AG vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Lehrgangskosten auch von der Ausschlussfrist TVÖD umfasst sind (was er ja bestreitet)?
Gibt es ein solches Gerichtsurteil, das Lehrgangskosten im Kontext der § 37 TVÖD Ausschlussfrist aburteilt?
Ich möchte die Sache ohne gerichtliche Auseinandersetzung vom Tisch kriegen.
Spid:
Bei der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise suchst Du ja eben gerade nicht die gerichtliche Auseinandersetzung. Entweder es kommt zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung oder sie wird durch den AG initiiert. Die Kommentierung geht auch von der Geltung von Ausschlußfristen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, für Rückforderungen von Lehrgangskosten aus, z.B. Haufe Personal Office Platin, Ferme, HI517151.
Caesar42:
Bei mir verhält es sich etwas anders, aber durchaus ähnlich.
Den Verwaltungsfachwirt habe ich im Juni 19 abgeschlossen, nun habe ich mich woanders beworben, mit der Zusage zum 1.2.20. Die Qualifizierungsvereinbarung "bindet" mich nun aber für 36 Monate an den AG.
Mein AG weigert sich zu akzeptieren, dass ich mich jetzt auf § 5 Abs. 7 TVL berufe, da ich nicht innerhalb von 6 Monaten meiner erworbenen Qualifikation eingesetzt werde.
Wie ist eure Einschätzung hierbei...?
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