Autor Thema: Von 100% auf 120% Arbeitszeit möglich?  (Read 3866 times)

Bram30

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Von 100% auf 120% Arbeitszeit möglich?
« am: 10.12.2019 11:36 »
Liebe Leute,
ist es möglich im öffentlichen Dienst Tvl Bundesland:RLP von 100% auf 120% aufzustocken?  Die zusätzlichen 20% sind vakant,  ich weiß aber nicht, ob man das darf.
Ich freue mich über eure Rückmeldungen

Spid

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Antw:Von 100% auf 120% Arbeitszeit möglich?
« Antwort #1 am: 10.12.2019 11:40 »
Rechtlich spricht da nichts dagegen, sofern es sich nicht um Bayern handelt. Bei Bayern aber auch nur dann nicht, wenn sich die Arbeitszeit nicht nach § 6 Abs. 1b TV-L bestimmt.

McOldie

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Antw:Von 100% auf 120% Arbeitszeit möglich?
« Antwort #2 am: 10.12.2019 12:38 »
Es sind aber die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html zu beachten

Spid

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Antw:Von 100% auf 120% Arbeitszeit möglich?
« Antwort #3 am: 10.12.2019 12:49 »
Weshalb es in Bayern dann problematisch ist, wenn sich die Arbeitszeit nicht nach § 6 Abs. 1b TV-L bestimmt. In allen übrigen Fällen halt nicht, so könnte bspw. in Sachsen die 120% erreicht werden durch 10h, 10h, 8h, 10h, 10h Arbeitszeit, was zu einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden führt und die Höchstgrenze von 10 Stunden nicht überschreitet.