Von 100% auf 120% Arbeitszeit möglich?

Begonnen von Bram30, 10.12.2019 11:36

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Bram30

Liebe Leute,
ist es möglich im öffentlichen Dienst Tvl Bundesland:RLP von 100% auf 120% aufzustocken?  Die zusätzlichen 20% sind vakant,  ich weiß aber nicht, ob man das darf.
Ich freue mich über eure Rückmeldungen

Spid

Rechtlich spricht da nichts dagegen, sofern es sich nicht um Bayern handelt. Bei Bayern aber auch nur dann nicht, wenn sich die Arbeitszeit nicht nach § 6 Abs. 1b TV-L bestimmt.

McOldie


Spid

Weshalb es in Bayern dann problematisch ist, wenn sich die Arbeitszeit nicht nach § 6 Abs. 1b TV-L bestimmt. In allen übrigen Fällen halt nicht, so könnte bspw. in Sachsen die 120% erreicht werden durch 10h, 10h, 8h, 10h, 10h Arbeitszeit, was zu einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden führt und die Höchstgrenze von 10 Stunden nicht überschreitet.