Wie hoch kann denn eine Entschädigungszahlung ausfallen?
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Rechtsprechungs%C3%BCbersicht/rechtsprechungsuebersicht_zum_antidiskriminierungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=25In der Spannweite zwischen 1 bis 6 Monatsgehälter kann sich das (theoretisch) durchaus bewegen, wobei ja zunächst einmal eine diskriminierende Handlung dem Grunde nach festgestellt werden müsste, für die es keine Rechtfertigungsgründe geben darf. Danach wird sich der zuständige Richter u.a. anschauen, wie schwer ein arbeitgeberseitiges Fehlverhalten wiegt. Dazu wird er/sie sich im Rahmen der richterlichen Ergebnisfindung/Abwägung auch vergleichbare Sachverhalte aus bereits ergangenen Rechtsstreitigkeiten anschauen.
"Reich" wird man damit jedenfalls nicht. Ein solches Verfahren würde
ich persönlich nur durchführen, wenn es mir aus idealistischen Gründen wichtig wäre. Man bedenke: solche Verfahren sind langwierig, mitunter kräftezehrend und auch nicht zum Nulltarif zu haben. Will man das?
Wenn Sie sich entscheiden, zu prozessieren, dann halten Sie uns doch mal mit Eckpunkten hier im Forum auf dem Laufenden! Bei diesem Unterfangen viel Glück/Erfolg, wünsche Ihnen aber viel mehr, dass Sie mit 2019 auf versöhnlichere Art und Weise abschließen, als mit einem solchen Rechtsstreit ins neue Jahr zu starten.