Autor Thema: Zusage bzw. Absage nach VG  (Read 23248 times)

WasDennNun

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #15 am: 11.12.2019 12:50 »
Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.

Alien1973

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #16 am: 11.12.2019 13:14 »
Bei mir gab's am Ende des VG einen Hinweis, ich solle mir 2 Tage später am Nachmittag nix vornehmen (Freitag), da ich zu einem Gespräch mit dem Einstellungsgremium eingeladen werde. Die Einladung kam am nächsten Tag per E-Mail.
Am Ende dieser zweiten Runde (wir waren noch 3 Kandidaten) wurde gesagt man meldet sich am Montag. Das geschah auch, wenn vorab nur telefonisch. Ich habe mir die Zusage schriftlich erbeten mit Angabe der Stufe (Gruppe war klar), da ich noch kündigen musste und die Kündigungsfrist sich verlängern würde wenn ich nicht innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Zusage erhalte (war halt genau Monatsende). Auch das wurde mir geschickt, unterschrieben vom OB.

Also bei mir gingen alle Dinge recht fix, muss ich schon sagen. Den Vertrag hab ich dann im laufe des Monats erhalten, mit allen Details wie ausgemacht.

semisem

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #17 am: 11.12.2019 18:08 »
Bei mir gab's am Ende des VG einen Hinweis, ich solle mir 2 Tage später am Nachmittag nix vornehmen (Freitag), da ich zu einem Gespräch mit dem Einstellungsgremium eingeladen werde. Die Einladung kam am nächsten Tag per E-Mail.
Am Ende dieser zweiten Runde (wir waren noch 3 Kandidaten) wurde gesagt man meldet sich am Montag. Das geschah auch, wenn vorab nur telefonisch. Ich habe mir die Zusage schriftlich erbeten mit Angabe der Stufe (Gruppe war klar), da ich noch kündigen musste und die Kündigungsfrist sich verlängern würde wenn ich nicht innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Zusage erhalte (war halt genau Monatsende). Auch das wurde mir geschickt, unterschrieben vom OB.

Also bei mir gingen alle Dinge recht fix, muss ich schon sagen. Den Vertrag hab ich dann im laufe des Monats erhalten, mit allen Details wie ausgemacht.


ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?

semisem

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #18 am: 11.12.2019 18:09 »
Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.

ich glaube ein Urteil gelesen zu haben, dass im ÖD die Absage begründet werden muss, sonst wäre diese fehlerhaft.

Spid

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #19 am: 11.12.2019 18:17 »
Mutmaßlich irgendein erstinstanzlicher Murks - es gibt schließlich Gründe, warum diejenigen am juristischen Katzentisch praktizieren.

semisem

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #20 am: 11.12.2019 19:33 »
Mutmaßlich irgendein erstinstanzlicher Murks - es gibt schließlich Gründe, warum diejenigen am juristischen Katzentisch praktizieren.

habe gerade eben nachgeschaut:

 Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 17 Ga 77/15).

WasDennNun

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #21 am: 11.12.2019 20:11 »
Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.
ich glaube ein Urteil gelesen zu haben, dass im ÖD die Absage begründet werden muss, sonst wäre diese fehlerhaft.
Kann ich deinem Urteil nicht entnehmen. Da wurde doch der Abgesagten nach der Einstellung abgesagt.

was_guckst_du

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #22 am: 12.12.2019 07:14 »
...wie sollte denn auch sonst ein abgelehnter Bewerber überhaupt einen Bewerberverfahrensanspruch entwickeln, wenn ihm die Gründe für die Ablehnung nicht bekannt gegeben werden?...

...es ist zwar richtig, dass der AG, der die Gründe nicht mitteilt, weniger mit einer Anfechtung rechnen muss, die "Nichtmitteilung" selbst stellt m.E. schon einen Verfahrensmangel dar...

...ob das Arbeitsgerichte in höherer Instanz auch so sehen, ist mir als Beamter nicht bekannt...die Verwaltungsgerichte sehen das jedenfalls so - und zwar relativ unbeeindruckt von der spid´schen Katzentischeinstufung...  :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #23 am: 12.12.2019 07:21 »
Der Bewerberverfahrensanspruch wird doch problemlos dadurch verwirklicht, wenn dem Bewerber mit hinreichend Vorlauf ohne Angabe von Gründen abgesagt wird, ihm diese jedoch auf Nachfrage offenbart werden. Der wesentliche Unterschied ist halt, daß man sich bei Beamten im Verwaltungsrecht und bei AN im Arbeitsrecht bewegt. Hatten wir im alten Forum hinreichend ausdiskutiert.

clarion

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #24 am: 12.12.2019 07:33 »
Auf Nachfrage, warum abgesagt wurde, bekommt man meiner Erfahrung nach nur die Nichtantwort, jemand anders war besser. Ich habe nur einmal ein ehrliches Feedback erlebt.

Kaffeetassensucher

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #25 am: 12.12.2019 07:43 »
Auf Nachfrage, warum abgesagt wurde, bekommt man meiner Erfahrung nach nur die Nichtantwort, jemand anders war besser.

Diese "Begründung" stand auch bei mir in Absagen, wenn es eine Begründung gab. Auch nicht sehr aufschlussreich, aber mit einer ausführlicheren Begründung hätte ich ebenfalls nicht gerechnet. Denn, wie bereits gesagt wurde, je mehr man begründet, um so angreifbarer macht man sich ("Ja, aaaaber …!").

WasDennNun

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #26 am: 12.12.2019 07:47 »
...es ist zwar richtig, dass der AG, der die Gründe nicht mitteilt, weniger mit einer Anfechtung rechnen muss, die "Nichtmitteilung" selbst stellt m.E. schon einen Verfahrensmangel dar...
Und da stehst du m.E. alleine da. Im  Bereich der Tarifbeschäftigten.
Eine Absage (mit oder ohne Grund) nach Neubesetzung der ausgeschriebene Stelle, dass ist da ja das Thema und da gehe ich durchaus mit, dass das ein Verfahrensmangel ist.
Also die "Nichtmitteilung" der Absage.
Aber ich sehe kein Urteil, dass verlangt, dass ein Absage eine Begründung beinhalten muss.

Also falls da jemand ein Urteil hätte...... meinetwegen auch vom Katzentisch.

Spid

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #27 am: 12.12.2019 07:56 »
Es gibt reihenweise Urteile, die die Erfordernis einer Begründung der Ablehnung bejahen - aber für Beamte, hergeleitet aus den Anforderungen an einen Verwaltungsakt. Daraus ergibt sich auch die nicht gegebene Übertragbarkeit auf AN.

Hain

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #28 am: 12.12.2019 13:15 »
Das BAG hat sich in seiner  Entscheidung vom 21.01.2003 mit der Thematik befasst. Unter Randnummer 42 heißt es

Zitat
Ein dem späteren Konkurrentenklageverfahren vorgelagertes Auswahlverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, daß es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (BVerfG 19. September 1989 – 2 BvR 1576/88 – NJW 1990, 501). Das wäre aber dann der Fall, wenn der unterlegene Bewerber keine oder nur eine lückenhafte Kenntnis über die Entscheidungsgrundlagen hätte. Er könnte nicht sachgerecht darüber entscheiden, ob er die Auswahlentscheidung hinnehmen oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen soll (vgl. Hess. VGH 17. Juni 1997 – 1 TG 2183/97 – ZTR 1997, 526). Das Dokumentationsgebot ist für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar (vgl. Hess. VGH 10. Oktober 1989 – 1 TG 2751/89 – ZBR 1990, 185; und für Prüfungsentscheidungen BVerwG 9. Dezember 1992 – 6 C 3/92 – BVerwGE 91, 262). Es ist für eine Konkurrentenklage zwingende Voraussetzung zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, denn nur die schriftliche Dokumentation gewährleistet eine gleiche und zuverlässige Information. Sie stellt sicher, daß die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind. Sie ermöglicht zudem eine Selbstkontrolle des Auswählenden. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht daher zu Recht davon aus, daß nur so eine verläßliche Grundlage für das Auswahlverfahren zur Verfügung steht und die Chancengleichheit sichergestellt werden kann (OVG Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2002 – 2 B 11557/02 – Schütz BeamtR ES/A II 1. 4 Nr. 95).

Die Wege an diese Dokumentation zu gelangen unterscheiden den Beamten vom Beschäftigten.

was_guckst_du

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Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
« Antwort #29 am: 12.12.2019 13:26 »
Die Wege an diese Dokumentation zu gelangen unterscheiden den Beamten vom Beschäftigten.

... ;D ;D ;D...
Gruß aus "Tief im Westen"

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