Gleittage an Freitagen .... (Ende // Anfang Urlaug bzw. mittendrin)

Begonnen von Sungam, 10.12.2019 15:12

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Sungam

Hallo,
wer kann mir helfen, ab wann gilt ein Erholungsurlaub als durchgehen und wann nicht.
Hintergrund unsere Dienstzeitvereinbarung:

& In Verbindung mit Urlaub soll ein Zeitausgleich nur vor Antritt und/oder nach Beendigung des Urlaubs genommen werden. Zeitausgleichstage können nicht innerhalb eines Erholungsurlaubs gewährt werden.

Nun habe ich am 23.12.2019 Urlaub (erster Urlaubsantrag )genommen und möchte am 27.12.2019 Gleittag (erster Gleittagantrag) nehmen....
dann vom 30.12.2019 bis 02.01.2019 (zweiter Urlaubstag) und am 03.01.2019 Gleittag (zweiter Gleittagantrag)
nun ist man der Meinung das geht nicht, da es ein zusammenhängender Urlaub ist.

Die Konsequenz das ich aus den Gleittagen zurück zum Dienst geholt werden kann, ist mir klar...

Danke  schon mal für eure Antworten...

Lars73

Ich würde davon ausgehen, dass die Dienstvereinbarung so wie vom Dienstherren angenommen zu interpretieren ist.

Unabhängig davon, dass ich die Regelung in der Dienstvereinbarung nicht sinnvoll finde, ist sie halt anzuwenden.

Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?

Unknown

Zitat von: Lars73 am 10.12.2019 15:22
Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?
Ich würde mal vermuten, dass für den Freitag weniger Stunden anfallen, als während der Woche. Um rechnerisch die meistens Stunden rauszuholen, wurde der Gleittag halt auf den Freitag mitten in den Urlaub gelegt.
Ich gehe mal davon aus, das die Dienstvereinbar aussagt, dass der Urlaub nicht durch Gleittage unterbrochen werden darf.

Sungam

Zitat von: Unknown am 10.12.2019 16:26
Zitat von: Lars73 am 10.12.2019 15:22
Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?
Ich würde mal vermuten, dass für den Freitag weniger Stunden anfallen, als während der Woche. Um rechnerisch die meistens Stunden rauszuholen, wurde der Gleittag halt auf den Freitag mitten in den Urlaub gelegt.
Ich gehe mal davon aus, das die Dienstvereinbar aussagt, dass der Urlaub nicht durch Gleittage unterbrochen werden darf.

Es ist richtig, dass für Freitag weniger Stunden genommen werden müssen. Es stellt sich doch nun die Frage handelt es sich um ununterbrochen Urlaub ( Weihnachten und Wochenende plus verschiedene Urlaubsanträge ) oder nicht. Außerdem ist es ja auch eine Sollbestimmung und keine Mussbestimmung....

Lars73

Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.

Sungam

Zitat von: Lars73 am 10.12.2019 17:09
Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.


§  In Verbindung mit Urlaub soll ein Zeitausgleich nur vor Antritt und/oder nach Beendigung des Urlaubs genommen werden. Zeitausgleichstage können nicht innerhalb eines Erholungsurlaubs gewährt werden.

Ist der genaue Wortlaut...sorry oben das falsche Zeichen....

Bastel

Zitat von: Lars73 am 10.12.2019 17:09
Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.

Kommt halt immer auf den AG an. Bei meinem alten ging es nicht, bei meinem neuen schon... Da nimmt natürlich jeder Freitags einen Gleit- statt Urlaubstag.

WasDennNun

Zitat von: Bastel am 11.12.2019 06:24
Zitat von: Lars73 am 10.12.2019 17:09
Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.

Kommt halt immer auf den AG an. Bei meinem alten ging es nicht, bei meinem neuen schon... Da nimmt natürlich jeder Freitags einen Gleit- statt Urlaubstag.
Glück gehabt, was für ein dämlicher AG, kann ich da nur sagen. Bei uns ist die Funktionszeit am Freitag auch nur bis 12:00, Soll-Stunden sind aber gleich verteilt.
@Sungam davon hab: Da musst du wohl den 27.12. als echten Urlaubstag "opfern".

Lars73

Die Formulierung in der Dienstvereinbarung deckt das Vorgehen des Dienstherren ab.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kingrakadabra

Zitat von: was_guckst_du am 11.12.2019 09:18
...ein wirklich lohnendes Thema... ::)

Immerhin kann es hier um 1 oder 2 Stunden gehen. ;)

Sungam

Zitat von: Kingrakadabra am 11.12.2019 10:18
Zitat von: was_guckst_du am 11.12.2019 09:18
...ein wirklich lohnendes Thema... ::)

Immerhin kann es hier um 1 oder 2 Stunden gehen. ;)

Nö....4 Stunden....Montags bis Donnerstag 9 Stunden Regelarbeitszeit und Freitag 5 Stunden....

was_guckst_du

....das wäre aber eine ganz seltsame Lösung...da nimmt doch keiner mehr freitags einen Urlaubstag, weil der ja nur noch die Hälfte wert ist... ;)

...normalerweise werden die Sollarbeitszeiten bei Urlaub immer mit 1/5 der Wochenarbeitszeit abgerechnet...also bei dir (41 Wochenstd.) mit 8 Std. und 12 Min....

...bist du sicher, dass das bei euch anders läuft?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Sungam

Zitat von: was_guckst_du am 11.12.2019 10:39
....das wäre aber eine ganz seltsame Lösung...da nimmt doch keiner mehr freitags einen Urlaubstag, weil der ja nur noch die Hälfte wert ist... ;)

...normalerweise werden die Sollarbeitszeiten bei Urlaub immer mit 1/5 der Wochenarbeitszeit abgerechnet...also bei dir (41 Wochenstd.) mit 8 Std. und 12 Min....

...bist du sicher, dass das bei euch anders läuft?

Ja bin ich sicher....wurde auch schon von Seiten Personalrat bemängelt....aber man möchte halt nicht von alten Gewohnheiten weichen....

WasDennNun

Zitat von: Sungam am 11.12.2019 11:03
Ja bin ich sicher....wurde auch schon von Seiten Personalrat bemängelt....aber man möchte halt nicht von alten Gewohnheiten weichen....
Hihi was für ein selten dämlicher AG, der Personalrat hat nichts dagegen eine alternative Lösung zu finden und er macht es nicht?

Also ich würde meinen Vorgesetzten anweisen, dass Zeitausgleich am Freitag nicht mehr zu gewähren wäre, wenn man nicht auf Gleichverteilung der Stunden ändert. Mal sehe wie schnell dann die MA einverstanden sind, dass da was geändert wird.
Da wurde wahrscheinlich die Kernarbeitzeit zu Gleitzeit geändert, aber nicht bedacht hier auch die Sollstunden zu ändern.
Typischer Fall von Versagen der Personalabteilung.