Autor Thema: Gleittage an Freitagen .... (Ende // Anfang Urlaug bzw. mittendrin)  (Read 7186 times)

Sungam

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Hallo,
wer kann mir helfen, ab wann gilt ein Erholungsurlaub als durchgehen und wann nicht.
Hintergrund unsere Dienstzeitvereinbarung:

& In Verbindung mit Urlaub soll ein Zeitausgleich nur vor Antritt und/oder nach Beendigung des Urlaubs genommen werden. Zeitausgleichstage können nicht innerhalb eines Erholungsurlaubs gewährt werden.

Nun habe ich am 23.12.2019 Urlaub (erster Urlaubsantrag )genommen und möchte am 27.12.2019 Gleittag (erster Gleittagantrag) nehmen....
dann vom 30.12.2019 bis 02.01.2019 (zweiter Urlaubstag) und am 03.01.2019 Gleittag (zweiter Gleittagantrag)
nun ist man der Meinung das geht nicht, da es ein zusammenhängender Urlaub ist.

Die Konsequenz das ich aus den Gleittagen zurück zum Dienst geholt werden kann, ist mir klar...

Danke  schon mal für eure Antworten...

Lars73

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Ich würde davon ausgehen, dass die Dienstvereinbarung so wie vom Dienstherren angenommen zu interpretieren ist.

Unabhängig davon, dass ich die Regelung in der Dienstvereinbarung nicht sinnvoll finde, ist sie halt anzuwenden.

Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?

Unknown

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Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?
Ich würde mal vermuten, dass für den Freitag weniger Stunden anfallen, als während der Woche. Um rechnerisch die meistens Stunden rauszuholen, wurde der Gleittag halt auf den Freitag mitten in den Urlaub gelegt.
Ich gehe mal davon aus, das die Dienstvereinbar aussagt, dass der Urlaub nicht durch Gleittage unterbrochen werden darf.

Sungam

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Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?
Ich würde mal vermuten, dass für den Freitag weniger Stunden anfallen, als während der Woche. Um rechnerisch die meistens Stunden rauszuholen, wurde der Gleittag halt auf den Freitag mitten in den Urlaub gelegt.
Ich gehe mal davon aus, das die Dienstvereinbar aussagt, dass der Urlaub nicht durch Gleittage unterbrochen werden darf.

Es ist richtig, dass für Freitag weniger Stunden genommen werden müssen. Es stellt sich doch nun die Frage handelt es sich um ununterbrochen Urlaub ( Weihnachten und Wochenende plus verschiedene Urlaubsanträge ) oder nicht. Außerdem ist es ja auch eine Sollbestimmung und keine Mussbestimmung....

Lars73

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Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.

Sungam

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Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.


§  In Verbindung mit Urlaub soll ein Zeitausgleich nur vor Antritt und/oder nach Beendigung des Urlaubs genommen werden. Zeitausgleichstage können nicht innerhalb eines Erholungsurlaubs gewährt werden.

Ist der genaue Wortlaut...sorry oben das falsche Zeichen....

Bastel

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Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.

Kommt halt immer auf den AG an. Bei meinem alten ging es nicht, bei meinem neuen schon... Da nimmt natürlich jeder Freitags einen Gleit- statt Urlaubstag.

WasDennNun

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Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.

Kommt halt immer auf den AG an. Bei meinem alten ging es nicht, bei meinem neuen schon... Da nimmt natürlich jeder Freitags einen Gleit- statt Urlaubstag.
Glück gehabt, was für ein dämlicher AG, kann ich da nur sagen. Bei uns ist die Funktionszeit am Freitag auch nur bis 12:00, Soll-Stunden sind aber gleich verteilt.
@Sungam davon hab: Da musst du wohl den 27.12. als echten Urlaubstag "opfern".

Lars73

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Die Formulierung in der Dienstvereinbarung deckt das Vorgehen des Dienstherren ab.

was_guckst_du

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...ein wirklich lohnendes Thema... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kingrakadabra

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...ein wirklich lohnendes Thema... ::)

Immerhin kann es hier um 1 oder 2 Stunden gehen. ;)

Sungam

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...ein wirklich lohnendes Thema... ::)

Immerhin kann es hier um 1 oder 2 Stunden gehen. ;)

Nö....4 Stunden....Montags bis Donnerstag 9 Stunden Regelarbeitszeit und Freitag 5 Stunden....

was_guckst_du

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....das wäre aber eine ganz seltsame Lösung...da nimmt doch keiner mehr freitags einen Urlaubstag, weil der ja nur noch die Hälfte wert ist... ;)

...normalerweise werden die Sollarbeitszeiten bei Urlaub immer mit 1/5 der Wochenarbeitszeit abgerechnet...also bei dir (41 Wochenstd.) mit 8 Std. und 12 Min....

...bist du sicher, dass das bei euch anders läuft?
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Sungam

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....das wäre aber eine ganz seltsame Lösung...da nimmt doch keiner mehr freitags einen Urlaubstag, weil der ja nur noch die Hälfte wert ist... ;)

...normalerweise werden die Sollarbeitszeiten bei Urlaub immer mit 1/5 der Wochenarbeitszeit abgerechnet...also bei dir (41 Wochenstd.) mit 8 Std. und 12 Min....

...bist du sicher, dass das bei euch anders läuft?

Ja bin ich sicher....wurde auch schon von Seiten Personalrat bemängelt....aber man möchte halt nicht von alten Gewohnheiten weichen....

WasDennNun

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Ja bin ich sicher....wurde auch schon von Seiten Personalrat bemängelt....aber man möchte halt nicht von alten Gewohnheiten weichen....
Hihi was für ein selten dämlicher AG, der Personalrat hat nichts dagegen eine alternative Lösung zu finden und er macht es nicht?

Also ich würde meinen Vorgesetzten anweisen, dass Zeitausgleich am Freitag nicht mehr zu gewähren wäre, wenn man nicht auf Gleichverteilung der Stunden ändert. Mal sehe wie schnell dann die MA einverstanden sind, dass da was geändert wird.
Da wurde wahrscheinlich die Kernarbeitzeit zu Gleitzeit geändert, aber nicht bedacht hier auch die Sollstunden zu ändern.
Typischer Fall von Versagen der Personalabteilung.