Autor Thema: Welche EG?  (Read 11561 times)

Lio1896

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Welche EG?
« am: 11.12.2019 08:57 »
Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt. Ich bin gelernter VFA und Betriebswirt, meine Personalabteilung meint das der Bachelor Betriebswirt nicht gleichzusetzen ist mit dem Angestelltenlehrgang 2. Ich sehe das persönlich zwar anders das vier Semester Vollzeit auf jeden fall mindestens gleichwertig mit einem 7 monatigen Weiterbildungslehrgang gleichzusetzen sind.

Aber das ist eine andere Sache: Jetzt zu folgendem Sachverhalt ich bin in einem Team von 12 Sachbearbeitern, alle erhalten die E 9b (einige 20 jährige Berufserfahrung, andere A2) und ich erhalte halt die E 9a. Ich mache zu hundert Prozent die selbe Tätigkeit, wir vertreten uns zu hundert Prozent ohne Einschränkungen. Meine Tätigkeitsbeschreibung ist genau die selbe wie bei allen andern. Ich halte das für ungerecht, ich mache genau das gleiche und man reitet hier auf dem nicht vorhandenen A2 herum weil ich ja nur "Betriebswirt" bin. Wenn ich die Tätigkeit dauerhaft ausübe ist es doch ein Indiz dafür das ich die Qualifikation habe oder nicht? Es müsste doch eine Art Gleichbehandlungsgrundsatz geben, selbe Tätigkeit, selbe Stellenbeschreibung= gleiche EG?

Eure Meinungen, wenn möglich mit Rechtsquellen? Danke euch

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #1 am: 11.12.2019 09:01 »
Nein.
Nein.

Für Deine beiden getätigten Annahmen gibt es keine Rechtsgrundlage.

Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #2 am: 11.12.2019 09:27 »
In der Personalabteilung sagt man mir das ich aufgrund meines Studiums überqualifiziert bin und der A2 nur ein berufsbegleitender Abschluss ist und als Dank erhalte ich weniger Gehalt als meine Kollegen? Also irgendwie passt das doch mal gar nicht zusammen.

Kann man nicht die persönlichen Vorrausetzungen der EG 9b damit begründen das ich Tätigkeit vollumfänglich ausübe? Wenn ich die E9a erhalte dann müsste ich doch irgendwelche Einschränkungen haben zur E9b weil ich ja irgendwas nicht kann?

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #3 am: 11.12.2019 09:37 »
Es geht weder um Können noch um Fähigkeiten.

Um was für eine auszuübende Tätigkeit geht es? Welcher Teil/Abschnitt der EGO findet Anwendung? Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich?

Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #4 am: 11.12.2019 09:46 »
Sachbearbeiter SGB XII HLU/Grundsicherung und Asyl. Welcher Teil der EGO Anwendung findet weiß ich leider nicht, (wie bekomme ich das heraus?) ich weiß nur das alle EG 9b sind (zumindest in meinem Team) Sondersachbearbeitung wie Unterhalt usw. EG 9c.

Und die Frage zur Ausbildungspflicht verstehe ich leider nicht wirklich, ich bitte um kurze Erläuterung

Infa

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Antw:Welche EG?
« Antwort #5 am: 11.12.2019 09:58 »
Wo macht man den AL 2 bzw. VL 2 denn in 7 Monaten ? Ich kenne 1 Jahr in Vollzeit oder 3 Jahre Nebenberuflich.

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #6 am: 11.12.2019 10:06 »
Sachbearbeiter SGB XII HLU/Grundsicherung und Asyl. Welcher Teil der EGO Anwendung findet weiß ich leider nicht, (wie bekomme ich das heraus?) ich weiß nur das alle EG 9b sind (zumindest in meinem Team) Sondersachbearbeitung wie Unterhalt usw. EG 9c.

Und die Frage zur Ausbildungspflicht verstehe ich leider nicht wirklich, ich bitte um kurze Erläuterung

Es handelt sich also um Teil A Abschnitt I Ziff. 3 der EGO. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO. Die sächliche Geltung ergibt sich aus der Zuordnung der auszuübenden Tätigkeit zu den Merkmalen in Teil A Abschnitt I Ziff. 3 der EGO. Die räumliche Geltung aus der Zugehörigkeit zum Geltungsbereich (Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 1). Persönlich gilt sie, wenn keine in Vorbemerkung Nr. 7 genannten Ausnahmetatbestände auf Dich zutreffen.

Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #7 am: 11.12.2019 10:13 »
@ Infa dann geht der A 2 halt ein Jahr, sorry. Er ist und bleibt aber ein nebenberuflicher Weiterbildungslehrgang ohne akademischen Abschluss.

Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #8 am: 11.12.2019 10:23 »
@ Spid aber das ist doch der Tenor aus den sachlichen, persönlichen Voraussetzungen oder nicht? Das ist zumindest die Zusammenfassung in Haufe:  Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist sonach entweder ein Hochschulabschluss erforderlich oder ist eine Zweite Prüfung abzulegen

Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #9 am: 11.12.2019 10:24 »
und das steht nochmal auf der VKA Seite zur EGO : Einstiegseingruppierung von Beschäftigen mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich in Entgeltgruppe 9b.

WasDennNun

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Antw:Welche EG?
« Antwort #10 am: 11.12.2019 10:28 »
@ Infa dann geht der A 2 halt ein Jahr, sorry. Er ist und bleibt aber ein nebenberuflicher Weiterbildungslehrgang ohne akademischen Abschluss.
Bachelor Betriebswirt ist doch auch kein akademische Abschluss, dass ist doch erst der Master. Oder irre ich mich hier?

Unabhängig davon, in diesem Bereich ist es wurscht, welchen Bsc MSc du hast, und was du kannst. Wenn etwas anderes gefordert wird, und du hast es nicht, dann gibt es im TV manchmal halt eine EG weniger (egal ob man das gleiche macht.)

Kat

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Antw:Welche EG?
« Antwort #11 am: 11.12.2019 10:34 »
@ Infa dann geht der A 2 halt ein Jahr, sorry. Er ist und bleibt aber ein nebenberuflicher Weiterbildungslehrgang ohne akademischen Abschluss.

Und nur weil er akademisch ist kennt sich ein Betriebswirt viel besser im Verwaltungsrecht aus als jemand, der eine Ausbildung ind er Verwaltun, jahrelange Berufserfahrung und eine Weiterbildung in Verwaltungsrecht hat? Darf ein Architekt auch operieren? Ist ja auch beides akademisch.

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #12 am: 11.12.2019 10:37 »
@WasDennNun: Mir sind mindestens 5 Hochschulgesetze bekannt, in denen der Bachelor ebenso wie der Master ein akademischer Grad ist. Mir ist keines bekannt, in dem der Bachelor kein akademischer Grad sei.

@Lio1896: Aufgrund der BAG-Rechtsprechung (mit der ich aus Gründen nicht konform gehe, aber darauf kommt es nicht an) bedarf es eines fachlich passenden Hochschulabschlusses zur Erfüllung des Tätigkeitsmerksmals. Das dürfte der Betriebswirt in Deiner Tätigkeit regelmäßig nicht sein. Sofern es sich - was Du uns immer noch nicht dargelegt hast - um einen Fall der Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht, gibt es doch ab dem vierten Monat eine Zulage.

Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #13 am: 11.12.2019 10:43 »
Natürlich ist der B.Sc. ein akademischer Grad, der niedrigste :)
@ Kat mir war bewusst das ein Einwurf kommt.... Habe ich auch nie behauptet das ich etwas besser kann oder schlechter, nicht in einer Silbe.


Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #14 am: 11.12.2019 10:44 »
aber genau das verstehe ich nicht :) um einen Fall der Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht?