Autor Thema: Welche EG?  (Read 11546 times)

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #15 am: 11.12.2019 10:53 »
Wir haben ja bereits festgestellt, daß die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich gilt. Der Ausnahmetatbestand der Erfüllung der Anforderungen der E9b Fg. 1 ist nicht gegeben. Auch die Ausnahmetatbestände der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 lit. c) und d) liegen nicht vor. Sofern also Dein Arbeitsplatz in einem der in Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 1 genannten Länder liegt und Dein Arbeitsverhältnis nicht befristet ist und Du nicht bereits mindestens 20 Jahre beruflicher Tätigkeit im öD oder einem TVÖD/TV-L/TV-H/TV-V-Anwender vorzuweisen hast, gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht für Dich. Ist dem so?

Lio1896

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Antw:Welche EG?
« Antwort #16 am: 11.12.2019 11:10 »
Ach diese Geschichte ist das, danke. Wird gerade geprüft von der Personalabteilung. Was ist denn nun aber mit dem Satz auf der VKA Seite zur EGO das Absolventen mit einem Bachelorabschluss in der EG 9b einzugruppieren sind? Das steht doch da nicht zum Spaß bzw. muss ja auch in der EGO verankert sein?

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #17 am: 11.12.2019 11:12 »
@Lio1896: Aufgrund der BAG-Rechtsprechung (mit der ich aus Gründen nicht konform gehe, aber darauf kommt es nicht an) bedarf es eines fachlich passenden Hochschulabschlusses zur Erfüllung des Tätigkeitsmerksmals. Das dürfte der Betriebswirt in Deiner Tätigkeit regelmäßig nicht sein. Sofern es sich - was Du uns immer noch nicht dargelegt hast - um einen Fall der Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht, gibt es doch ab dem vierten Monat eine Zulage.

MrRossi

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Antw:Welche EG?
« Antwort #18 am: 11.12.2019 12:28 »
Wir haben ja bereits festgestellt, daß die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich gilt. Der Ausnahmetatbestand der Erfüllung der Anforderungen der E9b Fg. 1 ist nicht gegeben. Auch die Ausnahmetatbestände der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 lit. c) und d) liegen nicht vor. Sofern also Dein Arbeitsplatz in einem der in Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 1 genannten Länder liegt und Dein Arbeitsverhältnis nicht befristet ist und Du nicht bereits mindestens 20 Jahre beruflicher Tätigkeit im öD oder einem TVÖD/TV-L/TV-H/TV-V-Anwender vorzuweisen hast, gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht für Dich. Ist dem so?
+ Ausnahmetatbestände vor dem 01.01.17 gelten nicht.

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #19 am: 11.12.2019 12:37 »
Wie meinen?

WasDennNun

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Antw:Welche EG?
« Antwort #20 am: 11.12.2019 12:42 »
Natürlich ist der B.Sc. ein akademischer Grad, der niedrigste :)
JA, erst nachdenken, dann schreiben, habe akademischen Grad mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung vermengt, mein Fehler.

Unabhängig davon, bist uns noch schuldig, ob du in einem der betreffenden Bundesländer arbeitest.

Keeper83

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Antw:Welche EG?
« Antwort #21 am: 11.12.2019 12:53 »
@ Infa dann geht der A 2 halt ein Jahr, sorry. Er ist und bleibt aber ein nebenberuflicher Weiterbildungslehrgang ohne akademischen Abschluss.

Und nur weil er akademisch ist kennt sich ein Betriebswirt viel besser im Verwaltungsrecht aus als jemand, der eine Ausbildung ind er Verwaltun, jahrelange Berufserfahrung und eine Weiterbildung in Verwaltungsrecht hat? Darf ein Architekt auch operieren? Ist ja auch beides akademisch.

Komischer Vergleich. Die Frage wäre, ob man ohne akademischen Grad operieren darf. 

MrRossi

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Antw:Welche EG?
« Antwort #22 am: 11.12.2019 13:11 »
Wie meinen?
bis vor der Einführung der EGO galt doch die Ausnahme, dass mit erreichen des 40 Lebensalters die Pflicht nicht mehr besteht.

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #23 am: 11.12.2019 13:13 »
Ja. Und Du wolltest uns was mitteilen?

Kat

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Antw:Welche EG?
« Antwort #24 am: 11.12.2019 14:00 »
Wie meinen?
bis vor der Einführung der EGO galt doch die Ausnahme, dass mit erreichen des 40 Lebensalters die Pflicht nicht mehr besteht.

plus 20 Jahre im öD. 40 Jahre alt  zu sein alleine reichte nicht. Dies ist jetzt sogar abgeschwächt,  man muß nur noch 15 Jahre dabei sein, egal wie alt man dann ist.

MrRossi

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Antw:Welche EG?
« Antwort #25 am: 11.12.2019 14:12 »
Ja. Und Du wolltest uns was mitteilen?
Angeschlossen an deine Aufzählung, meine Ergänzung. 

MrRossi

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Antw:Welche EG?
« Antwort #26 am: 11.12.2019 14:17 »
Wie meinen?
bis vor der Einführung der EGO galt doch die Ausnahme, dass mit erreichen des 40 Lebensalters die Pflicht nicht mehr besteht.

plus 20 Jahre im öD. 40 Jahre alt  zu sein alleine reichte nicht. Dies ist jetzt sogar abgeschwächt,  man muß nur noch 15 Jahre dabei sein, egal wie alt man dann ist.
Nein

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #27 am: 11.12.2019 14:18 »
Ja. Und Du wolltest uns was mitteilen?
Angeschlossen an deine Aufzählung, meine Ergänzung.
Ah, jetzt. Du wolltest meine Aufzählung dahingehend ergänzen, daß Ausnahmetatbestände, die seit Jahren nicht mehr gelten, seit Jahren nicht mehr gelten.

MrRossi

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Antw:Welche EG?
« Antwort #28 am: 11.12.2019 14:24 »
Für den vorliegenden Fall kannst du es ausschließen? Ich kenne weder die Dauer der Beschäftigung, den Zeitpunkt der Einstellung, der Übertragung der Tätigleiten noch das Lebensalter. In welcher Antwort habe ich das überlesen?

Spid

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Antw:Welche EG?
« Antwort #29 am: 11.12.2019 14:31 »
Was kann ich ausschließen?