Autor Thema: Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?  (Read 17458 times)

buttkeis

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Guten Morgen in die Runde,

ich habe eine Frage. Ich arbeite sein 2008 im Kultusministerium Hannover und bin für verschiedene Tätigkeiten zuständig, wie z.B. erstellen der Konten für neue Mitarbeiter, Einrichtung von Landesmail-Konten und Support, Administration verschiedener Plattformen, Zusammenarbeit mit dem LKA etc. Nun gibt es einen neuen Mitarbeiter, der identische Arbeiten verrichtet, allerdings mit einer höheren Entgeltgruppe. Nun hat mein Vorgesetzter vorgeschlagen, ich sollte einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen, da meine Tätigkeiten im Laufe des letzten Jahres an Komplexität zugenommen haben und ich neue Arbeiten übertragen bekommen habe. Allerdings weiß ich nicht wie es am besten formuliere. Sorry für eine solche Frage. Aber evtl gibt es jmd der mit einen Schups in die richtig Richtung beiten kann???

LG

Gerald

Spid

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #1 am: 11.12.2019 09:11 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

buttkeis

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #2 am: 11.12.2019 09:26 »
Hallo Spid,

der Fachbereichsleiter und der Abteilungsleiter sagten ich sollte den Antrag fertig machen. Auf Grund der übertragenen Tätigkeiten, die als höherwertig gelten und nicht Teil der Arbeitsplatzbeschreibung sind, ist es das beste den Antrag noch im Dezember einzureichen. Wohl auch weil der neue Mitarbeiter höher eingestuft wurde, trotz gleicher Tätigkeiten.

Spid

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #3 am: 11.12.2019 09:30 »
Wenn Dir die höherwertigen Tätigkeiten durch den AG übertragen wurden, bist Du bereits entsprechend dieser eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen, sie wird nicht durch den AG vorgenommen. Ist Deine Eingruppierung höher als das Entgelt, das Dir gezahlt wird, kommt der AG seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nach.

buttkeis

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #4 am: 11.12.2019 09:38 »
Mir wurde folgendes gesagt:
Laut meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung für meine Stelle ist klar ersichtlich, dass ich neue Tätigkeiten dazu bekommen habe, die höherwertig sind und nicht Teil der Tätigkeistbeschreibung sind. Die neuen höherwertigen Tätigkeiten wurden mir vom Fachbereichleiter übertragen. Deshalb sollte man die Eingruppierung auf Grund der Tätigkeiten neu überprüfen. Jetzt bin ich verwirrt

Spid

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #5 am: 11.12.2019 09:42 »
Ist denn der Fachbereichsleiter überhaupt dazu befugt, eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vorzunehmen?

Organisator

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #6 am: 11.12.2019 09:44 »
Mir wurde folgendes gesagt:
Laut meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung für meine Stelle ist klar ersichtlich, dass ich neue Tätigkeiten dazu bekommen habe, die höherwertig sind und nicht Teil der Tätigkeistbeschreibung sind. Die neuen höherwertigen Tätigkeiten wurden mir vom Fachbereichleiter übertragen. Deshalb sollte man die Eingruppierung auf Grund der Tätigkeiten neu überprüfen. Jetzt bin ich verwirrt

Die rechtlichen Grundlagen und die korrekte Vorgehensweise hat Spid beschrieben. Leider sind nicht alle Arbeitgeber in der Lage, korrekt zu handeln.

Bei Dir z.B., dass die die Tätigkeiten vom Fachbereichsleiter übertragen wurden. Hierzu ist in der Regel nur der Personalbereich befugt.

Konkret schlage ich vor, dass Du Deine Tätigkeitsbeschreibung zusammen mit der Führungskraft so formulierst, wie sie (inkl. höherwertiger Tätigkeiten) der Realität entspricht. Dann die Tätigkeitsbeschreibung zum Personalbereich, damit die Tätigkeiten Dir übertragen werden und der Arbeitgeber sich eine Meinung zur Eingruppierung bildet.

Spid

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #7 am: 11.12.2019 10:01 »
Aus der Hauptpflicht des AG resultiert unter den Rahmenbedingungen der Tarifverträge im öD aber auch die Pflicht, den einzelnen AN vor übergriffigen Vorgesetzten wie den FBL im Sachverhalt zu schützen. Dies wäre durch regelmäßige aktenkundige Belehrungen des subalternen Führungspersonals und Abmahnungen bei Verstößen sicherlich umgesetzt. Die Erbringung einer höherwertigen Arbeitsleistung ohne entsprechende Eingruppierung könnte ein Schaden sein. Verzichtet der AG auf o.g. bzw. gleich wirksame Maßnahmen, ist sein Organisationsversagen ursächlich dafür. Ich frage mich, ob mal jemand versucht hat, anstatt einer Eingruppierungsfeststellungsklage i.V.m. einer entsprechenden Leistungsklage mal einen Schadensersatz gegen den AG geltend zu machen.

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #8 am: 11.12.2019 10:16 »
Konkret schlage ich vor, dass Du Deine Tätigkeitsbeschreibung zusammen mit der Führungskraft so formulierst, wie sie (inkl. höherwertiger Tätigkeiten) der Realität entspricht. Dann die Tätigkeitsbeschreibung zum Personalbereich, damit die Tätigkeiten Dir übertragen werden
Und bis dahin nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir übertragen wurden(also das was in deine "alten" Tätigkeitsbeschreibung  steht), damit deine Führungskraft dem Personalbereich auf die Füsse tritt.

@ Spid:
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man in so einer Anfrage rein schreibt:
Bitte bestätigen sie mir, dass die hier aufgeführten Tätigkeiten die von mir seit dem 1.1.2017 (Datum an dem die Führungskraft die höherwertigen Tätigkeiten zugewiesen hat) auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann wäre man doch entsprechend des Datums in der entsprechende EG eingruppiert. Da ja offensichtlich die Führungskraft nur die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten übermittelt hat. Diese Übertragung also stattgefunden hat, nur es keine auffindbare Schriftform zwischen AG und AN gab/gibt.

Spid

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #9 am: 11.12.2019 10:22 »
Damit die Führungskraft zum Übermittler der Übertragung werden kann, bedürfte es des Willens des AG zu dieser Übertragung vor dem, spätestens aber im Augenblick der Übermittlung.

buttkeis

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #10 am: 11.12.2019 10:27 »
Vielen Dank Organisator, WasdDennNun,

dass ist ein guter Tip.

In der Tat ist es im Ministerium so, dass Mitarbeiter die eine  Produktnummer haben bzw eine leitende Aufgabe/Arbeiten, Tätigkeiten übetragen.

Spid

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #11 am: 11.12.2019 10:42 »
Ob sie es tun ist weniger relevant als der Umstand, ob sie es - also namens des AG Arbeitsverträge schließen, denn nichts anderes ist eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung - dürfen.

McOldie

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #12 am: 11.12.2019 11:45 »
Ich kann nur empfehlen, hier Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf Höhergruppierung geltend zu machen, denn dadurch wird zumindest im Falle, dass zu einer höheren Bewertung kommt, die Ausschlussfrist gewahrt. Ggf. ist dann im Rahmen der Ausschlussfrist eine rückwirkende Zahlung der höheren Bezüge möglich. In der schriftlichen Geltendmachung sollte dann möglichst die angestrebte Entgeltgruppe angegeben werden. Der Text könnte dann ganz schlicht lauten: "Ich bin der Auffassung, dass die mir übertragene Tätigkeit seit dem ????  den Merkmalen der Entgeltgruppe xyz entspricht und fordere Sie hiermit auf, mir die höheren Bezüge tarifgerecht zu zahlen." Dann muss der AG tätig werden.

Spid

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Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
« Antwort #13 am: 11.12.2019 11:51 »
Ich kann nur empfehlen, hier Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf Höhergruppierung geltend zu machen, denn dadurch wird zumindest im Falle, dass zu einer höheren Bewertung kommt, die Ausschlussfrist gewahrt. Ggf. ist dann im Rahmen der Ausschlussfrist eine rückwirkende Zahlung der höheren Bezüge möglich. In der schriftlichen Geltendmachung sollte dann möglichst die angestrebte Entgeltgruppe angegeben werden. Der Text könnte dann ganz schlicht lauten: "Ich bin der Auffassung, dass die mir übertragene Tätigkeit seit dem ????  den Merkmalen der Entgeltgruppe xyz entspricht und fordere Sie hiermit auf, mir die höheren Bezüge tarifgerecht zu zahlen."

Gem. der Rechtsprechung des BAG bedarf es bei der Leistungsklage i.V.m. der Eingruppierungsfeststellungsklage keiner Hilfsanträge für unterschiedliche Entgeltgruppen, sofern diese aufeinander aufbauen. Dies dürfte auch bei einer Geltendmachung Anwendung finden. Mithin ist es bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen unschädlich, bei der Entgeltgruppe, deren Entgelt man begehrt, möglichst hoch zu zielen. Wichtig ist jedenfalls der Hinweis, daß man darauf hinweist, daß man davon ausgehe, daß der AG in der Lage sei, das zustehende Entgelt und die damit entstandenen Ansprüche aufgrund der Angaben selbst zu errechnen.

Zitat
Dann muss der AG tätig werden.

Nein, muß er nicht.