Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Stellenwechsel zu neuem Arbeitgeber, innerhalb des TVÖD  (Read 43754 times)

Mosati2019

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Liebe Forum Gemeinde,

ich brauche hier einen Experten-Tipp :)

Aktuell bin ich beim Landratsamt - Jugendamt für den Landkreis- unbefristet beschäftigt in EG S14 Stufe 4 (2/4 Jahre).
Nun habe ich ein unbefristetes Stellenangebot bei der Stadt - Jugendamt für den Stadtkreis in der gleichen Eingruppierung und unmittelbar ohne Unterbrechung. Laut Personalstelle (Stadt) wäre das Angebot EG S14 Stufe 4 würde ich auch bekommen, jedoch müsste ich wieder bei 0/4 Jahren anfangen. Das bedeutet ich würde 2 Jahre Stufenlaufzeit verlieren...

Wie sind eure Erfahrungen bei einer Neueinstellung, kann ich da noch verhandeln? Wie ist die Rechtslage laut TVÖD?

 ;D freue mich über euer Feedback und Erfahrungswerte!

Spid

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Anspruch besteht auf Einstellung in Stufe 1 bei weniger als einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung, in Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Der AG kann förderliche Zeiten oder bei einem anderen AG im öD erworbene Stufen ganz oder teilweise bei der Stufenzuordnung berücksichtigen.

Mosati2019

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Hallo Spid,

danke für deine schnelle Antwort. Auf die Erklärung bin ich auch gestoßen, jedoch ist mir nicht klar, ob es sich nur auf die Stufenzuordnung, oder auch auf die Stufenlaufzeit bezieht? sie berücksichtigen ja zumindest die Stufe 4, aber kann ich nochmal wegen den zwei Jahren verhandeln?

Liebe Grüße aus dem Schwabenländle ;)

Spid

  • Gast
Wenn es entsprechende Zeiten gibt, können die auch für die Stufenlaufzeit berücksichtigt werden.

Mosati2019

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Bei Neueinstellung würde ich exakt 2 Jahre in Stufe 4 sein. Sollten es deiner Einschätzung nach 3 Jahre in der gleichen Tätigkeit beim TVÖD sein, oder allgemein Berufserfahrung?
Sollte ich hier noch mal nachhaken, wenn ich eine Zusage bekomme? Das Angebot ist S14 Stufe 4 (0/4) und mein Wunsch ist S14 Stufe 4 (2/4) - quasi keine Veränderung und kein Verlust der Stufenlaufzeit.

WasDennNun

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Wie ist die Rechtslage laut TVÖD?
Ergänzung zu Spid, Guckst du §16 :
4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. 5Bei
Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber,
der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz
oder teilweise berücksichtigt werden; Satz 4 bleibt unberührt.

Fazit:
Sie könnten wenn sie wollten.

nichts_tun

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Bei Neueinstellung würde ich exakt 2 Jahre in Stufe 4 sein. Sollten es deiner Einschätzung nach 3 Jahre in der gleichen Tätigkeit beim TVÖD sein, oder allgemein Berufserfahrung?
Einschlägige Berufserfahrung ist hier ausschlaggebend, d. h. die Tätigkeiten werden nahezu unverändert fortgesetzt.

Sollte ich hier noch mal nachhaken, wenn ich eine Zusage bekomme? Das Angebot ist S14 Stufe 4 (0/4) und mein Wunsch ist S14 Stufe 4 (2/4) - quasi keine Veränderung und kein Verlust der Stufenlaufzeit.
Das solltest du vor Vertragsunterzeichnung abklären. Es ist so, dass Sozialpädagogen/Sozialarbeiter sehr gefragt sind und du somit (womöglich) in einer guten Verhandlungsposition bist.

Mosati2019

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Ihr Lieben, manchmal geht es schneller als gedacht- heute telefonische Zusage bekommen und auf den Kompromiss geeinigt auf S14 Stufe 4 (1/4)...  ;D Mit der neuen Tätigkeit habe ich viele Vorteile, die es mir wert sind auf das eine Jahr zu verzichten!

Danke für eure Unterstützung und frohes „Schaffen“

WasDennNun

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Danke für eure Unterstützung und frohes „Schaffen“
Schön, wenn Vertragsverhandlungen zu einen einvernehmliches Ergebnis führen.
Viel Freude beim neuem Job.