Autor Thema: E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?  (Read 7450 times)

WasDennNun

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Antw:E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
« Antwort #15 am: 12.12.2019 21:58 »
Platt gesagt: Es gibt Dinge, auf die du dich gerichtlich Einklagen kannst (z.B. einschlägige Berufserfahrung) und es gibt Dinge, die kann dir dein zukünftiger AG aufgrund von Kann Regelungen tariflich korrekt geben (förderliche Zeiten z.B.)

Und dann gibt es eine Grauzone, wo der AG übertarifliche Dinge macht, in dem er sich im Bereich des Eingruppierungsirrtumes bewegt. Z.B. jemanden als sonstigen Beschäftigten bezahlen, obwohl dieser kein sonstiger Beschäftigter ist.
Sowie der AG auch manchmal sich in der anderen Richtung irrt und TB weniger Entgelt bezahlt, weil er sich in der EG irrt.

Es soll ja AG geben, die diese Irrtümer begehen, weil sie beide Augen zukneifen.


Fazit: Teile deinem zukünftigen AG mit was deine Bedingungen sind und schaue ob er sich erfüllen kann und will. Wenn er dir ein schlechtes Angebot macht, was er erfüllen will, dann ist es an Dir das Angebot anzunehmen oder einen anderen AG zu suchen.


Nun zu meiner Frage: im Forum habe ich jetzt gelesen, dass die formale Hürde für E10 ein abgeschlossenes Studium sein muss.
Aaaahaaa!
Dann wirst du im Forum ja auch gelesene haben, dass ein Schulabrecher auch die EG14 bekommen kann, wenn der AG im entsprechende Tätigkeiten überträgt.

Spid

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Antw:E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
« Antwort #16 am: 12.12.2019 22:22 »
AG begehen diese Irrtümer im öD nicht, da sie keine natürlichen Personen sind. Wer für den AG handelt und vorsätzlich in jener Sache irrt, verwirklicht den Tatbestand der Untreue.

WasDennNun

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Antw:E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
« Antwort #17 am: 12.12.2019 22:53 »
AG begehen diese Irrtümer im öD nicht, da sie keine natürlichen Personen sind. Wer für den AG handelt und vorsätzlich in jener Sache irrt, verwirklicht den Tatbestand der Untreue.
Ja, und der Vorsatz muss nachgewiesen werden und angeklagt werden. Genauso wenig wie per se es Vorsatz ist, jemanden weniger Entgelt zu bezahlen als er eingruppiert ist, ist es per se umgekehrt.

Spid

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Antw:E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
« Antwort #18 am: 12.12.2019 23:15 »
Der Tatbestand ist verwirklicht unabhängig von der Tatsache, ob er nachgewiesen oder deswegen Anklage erhoben wird. Zumal weder das eine noch das andere im Bereich des Unmöglichen liegt.

Spid

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Antw:E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
« Antwort #19 am: 28.01.2020 15:51 »
Die E10 in Teil III Abschnitt 24 EGO hat nur eine Fallgruppe: "Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben."

Edit: Scheint @nichtnocheinbenutzername nun auch geschnallt zu haben - und hat seinen Beitrag gelöscht.

Max

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Antw:E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
« Antwort #20 am: 28.01.2020 21:09 »
Man kann doch nicht einmal von Stufe 3 ausgehen, wenn die Einschlägkeit der Berufserfahrung streng ausgelegt wird.  Oder täusche ich mich?

Spid

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Antw:E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
« Antwort #21 am: 28.01.2020 21:20 »
Es gibt keine „strenge“ Auslegung von einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist oder ist nicht. Dem TE wurde hier im Thread der entsprechende Anspruch unter der Voraussetzung einschlägiger Berufserfahrung im entsprechenden Umfang zutreffend vermittelt. Der TE hat sich zur Qualität seiner Berufserfahrung nicht eingelassen, weshalb auch nicht beurteilt werden kann, ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt.