Platt gesagt: Es gibt Dinge, auf die du dich gerichtlich Einklagen kannst (z.B. einschlägige Berufserfahrung) und es gibt Dinge, die kann dir dein zukünftiger AG aufgrund von Kann Regelungen tariflich korrekt geben (förderliche Zeiten z.B.)
Und dann gibt es eine Grauzone, wo der AG übertarifliche Dinge macht, in dem er sich im Bereich des Eingruppierungsirrtumes bewegt. Z.B. jemanden als sonstigen Beschäftigten bezahlen, obwohl dieser kein sonstiger Beschäftigter ist.
Sowie der AG auch manchmal sich in der anderen Richtung irrt und TB weniger Entgelt bezahlt, weil er sich in der EG irrt.
Es soll ja AG geben, die diese Irrtümer begehen, weil sie beide Augen zukneifen.
Fazit: Teile deinem zukünftigen AG mit was deine Bedingungen sind und schaue ob er sich erfüllen kann und will. Wenn er dir ein schlechtes Angebot macht, was er erfüllen will, dann ist es an Dir das Angebot anzunehmen oder einen anderen AG zu suchen.
Nun zu meiner Frage: im Forum habe ich jetzt gelesen, dass die formale Hürde für E10 ein abgeschlossenes Studium sein muss.
Aaaahaaa!
Dann wirst du im Forum ja auch gelesene haben, dass ein Schulabrecher auch die EG14 bekommen kann, wenn der AG im entsprechende Tätigkeiten überträgt.