Ja, das ist es.
Der TE begehrte die Auskunft, ob es zutreffend sei, daß er - wie sein AG mitteilte - in in E9a/3 übergeleitet sei und eine Zulage zur E9a/4 erhalte. Da er mit Arbeitsvertrag aus 2018 zum 01.01.19 eingestellt wurde und dieser auf E9 Stufe 3 lautete, war dies zu verneinen.