Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Amtsarzt
Kathrin:
Hallo,
ich bin Angestellte des Landes Berlin und seit Mai 2019 an Brustkrebs erkrankt. Zur Zeit bin ich noch in den Chemos, ab Januar in Bestrahlung und dann geht es zur REHA. Mein Arbeitgeber hat mir einen Amtsarzttermin zugesandt zur Prüfung meiner Arbeitsfähigkeit. Ich bin immer offen mit der Erkrankung umgegangen und mein Arbeitgeber wurde von mir mündlich und schriftlich über alle Schritte informiert. Laut § 3 Absatz 5 TV-L ist der Arbeitgeber bei begründeter Veranlassung berechtigt einen Amtsarzt zu beauftragen. Meine Frage ist nunmehr wo ist diese begründete Veranlassung näher geregelt? Ich bin seit 30 Jahren in der Berliner Finanzverwaltung und war noch nie länger krank. Vielleicht hat jemand Erfahrung? Ich möchte während der Therapien nicht durch die gesamte Stadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Kann ich etwas gegen die Aufforderung tun? Ich habe aufgrund dieser Erkrankung eine Schwerbeschädigung von 60% und werde wahrscheinlich im Mai 2020 wieder arbeiten gehen.
Spid:
Es müssen im konkreten Einzelfall Zweifel daran bestehen, ob der Beschäftigte zur Arbeitsleistung gesundheitlich in der Lage ist. Die Vorbringung, 30 Jahre nicht krank gewesen zu sein, ist in der gegebenen Konstellation unbeachtlich, weil sie in keinem Zusammenhang mit der Arbeitsfähigkeit steht.
RsQ:
--- Zitat von: Kathrin am 12.12.2019 20:35 ---Kann ich etwas gegen die Aufforderung tun?
--- End quote ---
Darf ich nachfragen, was die Motivation ist, "dagegen" zu sein? Ist es die Sorge, zwangsweise aus der Beschäftigung in Ruhestand versetzt zu werden o.ä.?
Novus:
--- Zitat von: Kathrin am 12.12.2019 20:35 ---Ich möchte während der Therapien nicht durch die gesamte Stadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
--- End quote ---
Wie meinen?
clarion:
Wahrscheinlich hat Kathrin kein Auto. Die Chemos schwächen das Immunsystem und da ist Reisen mit Öffis nicht die erste Wahl, mal abgesehen davon, dass die Chemotherapie schlaucht.
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