Autor Thema: Amtsarzt  (Read 13622 times)

McOldie

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #15 am: 13.12.2019 13:04 »
Bestehen begründete Zweifel daran, dass bei einem Arbeitnehmer tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist die Zuständigkeit für Untersuchungen zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit wie folgt geregelt:  Bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversicherten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse einholt (§ 275 SGB V); die Prüfung hat unverzüglich nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheini-gung zu erfolgen.

§ 3 TV-L ist eigentlich dafür gedacht, wenn der Arbeitgeber Zweifel hat, ob der Angestellte aufgrund seiner Erkrankung überhaupt noch seine vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann. Bei der Anwendung ist jedoch zu beachten, dass eine solche Untersuchung einen weitgehenden Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers bedeutet. Diesen Umstand muss der Arbeitgeber beachten, wenn er im Einzelfall von seinem Recht, eine Untersuchung zu fordern, Gebrauch machen will. Also kommt es darauf an, was in der schriftlichen Aufforderung steht

Kathrin

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #16 am: 13.12.2019 14:01 »
Ich freue mich, dass so viele sich mit der Thematik beschäftigen. Ich möchte nur nach Recht und Gesetz behandelt werden. In meiner Behörde werden z.Z. alle die länger als 3 Monate krank sind zum Amtsarzt geschickt. Das darf man mit Beamten machen, aber halt nicht mit Angestellten. Bei Zweifeln kann natürlich der medizinische Dienst der Krankenkasse beauftragt werden, Zweifel liegen in meinem Fall nicht vor. Es wird mal wieder nur pauschal gehandelt ohne Rechtsgrundlage. Ich möchte mich dagegen wehren, da es nicht rechtens ist. Sie sollen die Leute bis zum Behandlungsende in Ruhe lassen. Es kann doch nicht sein, dass wir uns immer alles gefallen lassen. Ich kann sehr entspannt sein, da meine Diagnose gut ist und der Behandlungsverlauf mich positiv stimmt. Das Problem ist doch, wäre ich schwerer erkrankt gewesen, hätte man mich jetzt schon in eine befristete EU-Rente geschickt und wenn ich wieder arbeitsfähig bin, gibt es, so ein Zufall, keinen geeigneten Arbeitsplatz für den Schwerbehinderten und schon ist man raus aus dem öffentlichen Dienst. Ich habe bereits mit dem Integrationsamt gesprochen und leider gibt es solche Fälle. Daher wollte ich lediglich die Rechtsgrundlage wissen, um meinen Widerspruch noch ausführlicher zu formulieren.

Kathrin

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #17 am: 13.12.2019 14:03 »
Es ist auch eine Frage der Wertschätzung. Mit wurde gesagt mit einem Gipsbein bezahlt man ein Taxi, in einer laufenden Chemotherapie nicht. Das finde ich sehr schwierig und daher werde ich mich weiterhin wehren.

Danke für die kompetenten Antworten.

Organisator

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #18 am: 13.12.2019 16:19 »
§ 3 TV-L ist eigentlich dafür gedacht, wenn der Arbeitgeber Zweifel hat, ob der Angestellte aufgrund seiner Erkrankung überhaupt noch seine vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann.

Das darf man mit Beamten machen, aber halt nicht mit Angestellten. Daher wollte ich lediglich die Rechtsgrundlage wissen, um meinen Widerspruch noch ausführlicher zu formulieren.

irgendwie sieht § 3 Abs. 5 TV-L schon nach einer Rechtsgrundlage aus.
Inwieweit wäre denn das Interesse des AG zu wissen, wann und ob der AN wiederkommt, illegetim?

Kurzer Hinweis am Rande - Amtsarzt und EU-Rente hat nix miteinander zu tun. Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit an sich erfolgt über die Krankenkasse, die bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte den Versicherten zur Rentenantragsstellung auffordert.

Lars73

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #19 am: 13.12.2019 16:53 »
Leider glauben immer noch viele Personaler ihre Neugier reicht als Rechtfertigung. Der Wunsch eine Prognose zum Rückkehrdatum zu kennen nennt kein mir bekannter Kommentar als Beispiel. Finde ich auch eher abwegig. Insbesondere wenn die Beschäftigte selber eine Prognose liefert bis wann Reha etc. dauern wird.

Ich halte es für Fraglich ob der Arzt ohne Zustimmung des Beschäftigten die Prognose überhaupt den Arbeitgeber mitteilen dürfte.

Doraymefayzo

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #20 am: 16.12.2019 10:02 »
Wahrscheinlich denkt die gute Frau bei Öffis erst einmal an die ganzen Bildungsbürger und Fachkräfte. Darauf hätte ich auch keine Lust ::)

überflüssiger und extrem dusseliger Kommentar

Amiga

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #21 am: 16.12.2019 20:19 »
überflüssiger und extrem dusseliger Kommentar

Ich mag Leute wie dich nicht, die sich anmaßen, über andere und ihre Meinungen zu urteilen.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Valrak

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #22 am: 16.12.2019 22:24 »
Irgendwie ist es schon traurig, wie Deine personalverwaltende Stelle hier agiert. Anscheinend arbeiten die nach einem festen Schema - die Kathrin ist seit einer bestimmten Anzahl von Monaten krank geschrieben - also schicken wir sie jetzt zum Amtsarzt...wenn es stimmt, dass Du offen mit Deiner Erkrankung umgegangen bist und die über Deinen aktuellen Behandlungsstatus informiert sind, dann ist eine Untersuchung beim Amtsarzt aktuell völlig sinnlos. Allerdings wirst Du Dich kaum dagegen wehren können. Also geh zum Amtsarzt und lege Deine Situation dar - Amtsärzte sind auch nur Menschen. Ich bin selbst Personaler und würde solche Aktionen niemals während einer laufenden Behandlung starten. Werde erstmal wieder gesund und danach kann man schauen, wie man Dich wieder in die Erwerbstätigkeit integriert.
Ich wünsche Dir alles, alles Gute, vor Allem dass die Chemo hilft, Du nicht zu sehr unter den Nebenwirkungen leiden musst und nach Deiner Reha wieder voll durchstarten kannst.

MrRossi

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #23 am: 17.12.2019 10:09 »
Da dem AG die Befunde nicht vorgelegt werden müssen, kann er sich kein Bild über den tatsächlichen Zustand des MA machen. Verpflichtend kann er Sie nicht einfordern. Die bloße Behauptung (offener Umgang?) reicht ihm dafür wohl verständlicherweise nicht. Die TE hat sich bisher nicht geäussert wie der AG sich eine sichere Meinung hätte bilden können, wie es weitergeht und ob der Arbeitsplatz anderweitig besetzt werden muss. Deshalb halte ich es legitim so vorzugehen. Das muss nicht aus Schikane sein. Vielleicht ist die Personalabteilung durch die Organisationsgröße einfach zu weit weg, und betrachtet die Situation differenzierter.

Hain

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #24 am: 17.12.2019 13:15 »
überflüssiger und extrem dusseliger Kommentar

Ich mag Leute wie dich nicht, die sich anmaßen, über andere und ihre Meinungen zu urteilen.
Du meinst, so wie Du selbst über die Meinung von Doraymefayzo urteilst?

öfföff

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #25 am: 17.12.2019 19:15 »
Was wäre denn ein "Ruhestand" für Angestellte? Laut erstem Satz ist sie Angestellte.

Spid

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #26 am: 17.12.2019 19:22 »
Ruhestand bezeichnet das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

öfföff

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #27 am: 17.12.2019 19:33 »
also EU

Spid

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #28 am: 17.12.2019 19:37 »
Da wird zwar nicht viel gearbeitet, aber das zumindest gut entgolten, so daß ein Job bei der EU kein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben darstellt.

clarion

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Antw:Amtsarzt
« Antwort #29 am: 18.12.2019 00:20 »
Offener Umgang plus Krankschreibung vermutlich vom Onkologen reicht nicht??? Wie kann der Amtsarzt denn Prognosen abgeben? Der kann doch auch nur sagen, dass man das Therapieende abwarten muss bevor man ein Langzeitprognose abgeben kann.