Ich freue mich, dass so viele sich mit der Thematik beschäftigen. Ich möchte nur nach Recht und Gesetz behandelt werden. In meiner Behörde werden z.Z. alle die länger als 3 Monate krank sind zum Amtsarzt geschickt. Das darf man mit Beamten machen, aber halt nicht mit Angestellten. Bei Zweifeln kann natürlich der medizinische Dienst der Krankenkasse beauftragt werden, Zweifel liegen in meinem Fall nicht vor. Es wird mal wieder nur pauschal gehandelt ohne Rechtsgrundlage. Ich möchte mich dagegen wehren, da es nicht rechtens ist. Sie sollen die Leute bis zum Behandlungsende in Ruhe lassen. Es kann doch nicht sein, dass wir uns immer alles gefallen lassen. Ich kann sehr entspannt sein, da meine Diagnose gut ist und der Behandlungsverlauf mich positiv stimmt. Das Problem ist doch, wäre ich schwerer erkrankt gewesen, hätte man mich jetzt schon in eine befristete EU-Rente geschickt und wenn ich wieder arbeitsfähig bin, gibt es, so ein Zufall, keinen geeigneten Arbeitsplatz für den Schwerbehinderten und schon ist man raus aus dem öffentlichen Dienst. Ich habe bereits mit dem Integrationsamt gesprochen und leider gibt es solche Fälle. Daher wollte ich lediglich die Rechtsgrundlage wissen, um meinen Widerspruch noch ausführlicher zu formulieren.