Autor Thema: Stellenbewertung Betreiberverantwortung-Reinigung-Handwerkerverträge  (Read 2427 times)

Viper76

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Sehr geehrte Forenmitglieder,

im Zusammenhang mit einer Stellenbewertung hätte ich gerne einmal Ihre/Eure Meinung.

Bei uns (Stadt mit ca. 37.000 Einw.) ist folgende Stelle neu eingerichtet und bewertet worden. Ich würde mich freuen, wenn Sie/Ihr sich/euch die untenstehende Stellenbeschreibung anschauen könntet und ggfls. auch eine Einschätzung zu einer Eingruppierung geben könntet.


Betreiberverantwortung (60 %)
Wartung und Prüfung technischer Anlagen u.  Einrichtungen
•   Erfassung der technischen Anlagen im Anlagenkataster nebst Führung und Digitalisierung der Anlagendokumentationen (Zulassungsunterlagen, Abnahmeprotokolle etc.) und Pflege der Datenbestände nach Umbau/Änderung oder Außerbetriebsetzung
•   Erarbeitung / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
•   Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beauftragung der Erfassung von technischen Anlagen oder Gebäudeteilen
•   Erarbeitung / Erstellung von Wartungsvertragsinhalten nebst Vorgabe der Wartungsintervalle nach Gefährdungseinschätzung, Vertragslaufzeiten und Festlegung von Wartungstätigkeiten
•   Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren zur Beauftragung der Wartung von techn. Anlagen od. Gebäudeteilen mit Vorgabe der erarbeiteten Vertragsinhalte
•   Erarbeitung / Erstellung von Verträgen zu Sachverständigenprüfungen
•   Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren zur Beauftragung der Sachverständigenprüfungen mit Vorgabe der erarbeiteten Vertragsinhalte
•   Organisation, Koordination und Überwachung der Wartungen, Prüfungen und Mängelbehebungen nebst Dokumentationen
•   Bewertung festgestellter Mängel nach Wartung/Prüfung nach Dringlichkeit und Sicherstellung der Mängelbeseitigung zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen
•   Bewertung festgestellter Mängel nach Wartung/Prüfung und Festlegung weiterer Maßnahmen wie z.B. Außerbetriebsetzung von technischen Anlagen, Sperrung von Gebäudeteilen, Einschränkung oder Aussetzung von Nutzungen nebst Information an die Nutzer
•   Koordination Prüfung Brandschutztüren und Feststellanlagen durch Mitarbeiter/-innen des Betriebsdienstes
- Auswertung der Prüfprotokolle
- Koordination der Mängelbehebung
- Koordination der termingerechten Prüfungen und Vorgabe der Prüftermine
•   Koordination notwendiger Begehungen / Begutachtungen durch Brandschutzbeauftragte und technische Mitarbeiter bzgl. Standsicherheit der Gebäude
•   Prüfung und Kontierung sämtlicher Geschäftsvorfälle

Schulungen
•   Schulungen der befähigten Personen für Türe und Tore und Fachkräfte für Türfeststellanlagen
- Organisation der diversen Jahresschulungen
•   Kontrolle der Abrechnungen und Zahlungsfreigabe


Gebäudereinigung u. Pflege der Außenanlagen (30 %)
Gebäudereinigung einschl. Fensterreinigung

•   Führung, Prüfung und Pflege des Katasters der Reinigungsflächen
•   Überprüfung und ggf. Anpassung der Reinigungsintervalle auf Grund von Nutzungsänderungen etc.
•   Überwachung der Reinigungsleistung in Zusammenarbeit mit den Hausmeistern
•   Sachverhaltsklärung bei vorliegenden Beschwerden – Beschwerdemanagement
•   Einforderung von Nachbesserungen beim Auftragnehmer bei Nicht- oder Minderleistung
•   Organisation der jährlichen Grundreinigung (Terminkoordination u. Kommunikation mit Gebäudenutzern)
•   Beauftragung und Kündigung bei Änderung der Reinigungsleistungen
•   Qualitätsmanagement in Verbindung mit einem externen Dienstleister
•   Regelmäßige Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Reinigungsdienstleistungen

Pflege und Reinigung der Außenanlagen einschl. Winterdienst
•   Vergabe des Winterdienstes mit Festlegung der Flächen nach Prüfung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt xxx, Prüfung der Räum- und Streulinien des Baubetriebshofes und Absprache mit den Nutzern nebst Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer
•   Vergabe der Pflege der Außenanlagen mit Festlegung der Tätigkeiten und der Häufigkeit nach Bewertung der Lage und des Zuschnittes der Flächen nebst Übertragung der Verkehrssicherungspflicht
•   Vergabe von Hausmeisterdienstleistungen an verschiedenen Standorten mit Vorgabe der Tätigkeiten und der Häufigkeit der Dienstleistungen
•   Überwachung der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen tlw. in Zusammenarbeit mit den Hausmeistern
•   Einforderung von Nachbesserungen beim Auftragnehmer bei Nicht- oder Minderleistung
•   Prüfung und Kontierung sämtlicher Geschäftsvorfälle zu den vorgenannten Aufgaben


Rahmenverträge Handwerkerleistungen (10 %)

•   Erarbeitung / Überarbeitung von Leistungsverzeichnissen bzw. Rahmenverträgen für Handwerkerleistungen
•   Abstimmung zum Leistungsumfang mit den MA/-innen des Betriebsdienstes u. der technischen Abteilung
•   Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren
•   Überwachung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges
•   Einforderung von Nachbesserungen beim Auftragnehmer bei Nicht- oder Minderleistung
•   Verhandlung mit dem Auftragnehmer über Ergänzungen zum bestehenden Rahmenvertrag - Nachtragsmanagement


Der / die Stelleninhaber/-in trägt eine große Verantwortung für die Betriebssicherheit der städt. Gebäude. Die Wahrnehmung der Aufgaben i.S. der Betreiberverantwortung stellt den Kern der Betriebssicherheit großer und komplexer öffentlicher Gebäude dar. Hier stehen insbesondere Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten, Unterkünfte und Verwaltungsgebäude im Fokus. Dem / der Stelleninhaber/-in obliegt die eigenverantwortliche Überprüfung der Einhaltung und die Erstellung der dazugehörigen Dokumentation, aller sich aus den unterschiedlichsten Regelungen ergebenden sicherheitstechnischen Vorgaben sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Neben einem hohen Maß an bautechnischem Sachverstand erfordert die Wahrnehmung dieser Aufgabe ein breitgefächertes Wissen und zum Teil sehr detaillierte Kenntnisse zu den Gebäuden und deren technischen Anlagen sowie einer Vielzahl einschlägiger Regelwerke.
Die Aufgabe erfordert wegen der hohen Verantwortung für den sicheren Gebäudebetrieb ein äußerst gewissenhaftes und stringentes Vorgehen. Es ist ein gutes Organisationsgeschick erforderlich um die Prozesse zielorientiert zu strukturieren
Die komplexen technischen Zusammenhänge, die Unterschiedlichkeit der Anlagentypen sowie die Vielschichtigkeit der Normierungen und rechtlichen Regelungen fordern eine hohe Bereitschaft und Eigen-initiative sich intensiv mit dieser umfassenden Thematik auseinanderzusetzen.
In besonderem Maße werden hier die Fähigkeiten Informationen aufzunehmen und sachgerecht zu verarbeiten gefordert.

Im Arbeitsfeld der Gebäudereinigung sind im Wesentlichen ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten gefragt. Regelmäßig muss sich der/die Stelleninhaber/-in mit Beschwerden über die Reinigungsleistungen befassen. Sofern die Reinigungsleistungen den Vorgaben entspricht, ist dies dem Beschwerdeführer in einer angemessenen Gesprächsform zu verdeutlichen. Sind tatsächlich Mängel bei der Leistung festzustellen, ist die Beseitigung des Mangels durchsetzungsstark bei der Objektleitung einzufordern

Bei den anfallenden Aufgaben zur Aufstellung, dem Abschluss und der nachfolgenden Betreuung der Rahmenverträge für Handwerkerleistungen ist vom/von der Stelleninhaber/-in, wie auch bei der Betreiberverantwortung, eine hohe Bereitschaft und Eigeninitiative erforderlich, sich mit technischen Fragestellungen auseinanderzusetzen.



Aktuell ist die Stelle mit EG 6 bewertet.

Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.


Gruß
Viper

« Last Edit: 13.12.2019 07:51 von Viper76 »

Spid

  • Gast
Da keine Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen vorliegen, dafür aber Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit und Abschnitten der EGO, kann über die Eingruppierung nur grob gemutmaßt werden. Sie liegt im Bereich von E6 bis E9a.

Viper76

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Vielen Dank schon mal für die prompte Rückmeldung und Einschätzung.

Leider werden uns seitens der Kommune tatsächlich Tätigkeiten abgefragt, keine Arbeitsvorgänge! Und die Betreiberverantwortung in Gänze wurde als ein Arbeitsvorgang mit einem Anteil von 60 % angesehen. Offenbar war das eine Fehleinschätzung.

Wenn ich es richtig verstehe müsste man nunmehr die einzelnen Tätigkeiten nehmen und entsprechend als Arbeitsvorgang neu formulieren.

alt: Erarbeitung / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

neu: - selbstständige und eigenverantwortliche Erarbeitung/Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen anhand der rechtlichen Grundlagen (u.a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) 2%

Wäre das insoweit dann richtiger? ::)


Gruß
Viper




Spid

  • Gast
Es handelt sich weder bei den Überschriften noch bei den Unterabschnittsüberschriften noch bei den einzelnen Strichaufzählungen durchgängig um Arbeitsvorgänge. Arbeitsvorgänge sind aber die Betrachtungsebene für die Eingruppierung.

Viper76

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OK, vielen Dank für die Antwort.

Sofern es Tipps oder Links gibt, die uns helfen könnten, entsprechende Arbeitsvorgänge zu bilden, dann nehme ich diese gerne mit.



Gruß
Viper