Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag  (Read 2927 times)

Gwstw11

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Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag
« am: 13.12.2019 11:55 »
Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Mein AG vergütet in Anlehnung an den TVöD und hat nach Verhandlungen mit dem Landkreis (mein AG ist ein freier Träger im Sozial- und Jugendhilfebereich und führt Pflichtleistungen aus dem SGB VIII aus) rückwirkend ab Mai 2019 von TVöD Bund (9b) auf TVöD S und E (11b) umgestellt. Soweit so gut und von meiner Seite zu begrüßen. Mein Stufe wurde auch beibehalten aber meine komplette Stufenlaufzeit auf Anfang gesetzt ( beginne also mit Umstellung auf den neuen Tarif im Mai mit der Stufe von vorn). Das heißt konkret, dass mir quasi 2 Jahre Berufserfahrung aberkannt wurden, die ich schon in der Stufe war.
Meinen AG werde ich Montag ansprechen. Vorher wollte ich fragen, ob diese Praxis rechtens ist? Wir sind leider nur angelehnt an den TVöD.

Was kann ich konkret tun?

Im übrigen hat sich meine Tätigkeit nicht geändert.

Vielen Dank
Gwstw

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag
« Antwort #1 am: 13.12.2019 11:58 »
Was steht denn genau zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?

Gwstw11

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Antw:Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag
« Antwort #2 am: 13.12.2019 13:28 »
Es wird lediglich bei der Vergütung auf die "Entgeltgruppe 9" (damals gab es noch nicht die Unterteilung in a und b) "der jeweilis gültigen Entlohnungs- und Urlaubsrichtlinie des -Trägername-..." verwiesen. Hm...kein Bezug auf TVöD.

Praktisch erfolgte die Vergütung immer nach der aktuell gültigen Tariffassung TVöD Bund, alle Steigerungen wurden mitgegangen, Jahressonderzahlung gibt es analog TVöD genauso VWL. In Stellenanzeigen wirbt der Träger nach Vergütung in Anlehnung an TVöD. Die Urlaubsrichtlinie ist nicht wie im TVöD, die habe ich auch zur Vorlage, eine Entlohnugsrichtlinie aber noch nie gesehen.
Kann ich die zur Einsicht anfordern, bringt das was?

Oder kann ich meinen AG schriftlich bitten mir meine bisherige Stufenlaufzeit anzuerkennen?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mein AG dies mit dem Landkreis so ausgehandelt hat. Was wäre, wenn ich bereits Anfang des Jahres eine Stufe gestiegen wäre? Es geht mir ja nicht um das Geld, sondern um Anerkennung meiner Berufserfahrung. Und so empfinde ich den Tarifwechsel als Mogelpackung.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag
« Antwort #3 am: 13.12.2019 13:51 »
Verlang doch einfach Einsicht in die „Entlohnungsrichtlinie“, sie steht Dir zu. Wer legt die wie fest? In welcher Form ist der AG seinen Pflichten aus §2f. NachwG nachgekommen?

Gwstw11

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Antw:Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag
« Antwort #4 am: 13.12.2019 15:18 »
Hallo Spid,

Danke, das werde ich machen.

Angenommen mein AG wäre tarifgebunden nach TVöD. Könnte er die Nichtanerekennung der Stufenlaufzeit mit einer jetzigen Höhergruppierung begründen?

Danke nochmal

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag
« Antwort #5 am: 13.12.2019 15:23 »
Das sind doch fruchtlose Was-wäre-wenn-Spielchen. Weder eine Höhergruppierung noch beiderseitige Tarifbindung liegt vor.

Gwstw11

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Antw:Stufenlaufzeit bei Wechsel Tarifvertrag
« Antwort #6 am: 13.12.2019 15:42 »
Danke, dann bin ich auf Begründung am Montag gespannt und schau was die Richtlinie sagt.
Viele Grüße