Autor Thema: Verlängerung der Stufenlaufzeit wegen Nichtberücksichtigung Elternzeit  (Read 5184 times)

Pio77

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

der Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass eine Prüfung ergeben hat, das meine aktuelle Stufenlaufzeit aufgrund einer zu frühen Höherstufung vor ein paar Jahren (wegen der Nichtberücksichtigung der Elternzeit (schädlichen Zeiten für den Stufenaufstieg)) nun entsprechend um die Monate (die ich damals in Elternzeit war)verlängert wird.
Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Spid

  • Gast
Nicht nur möglich, es ist schlicht und ergreifend so.

Pio77

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Aber der TVÖD schreibt doch auch vor, dass man bspw. nach 2 Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 kommt und nicht nach 2 Jahren und 3 Monaten... Darf der Arbeitgeber aufgrund eines selbstverschuldeten Fehlers die Stufenlaufzeit von sich aus verlängern?

Spid

  • Gast
Die Stufenlaufzeit wird nicht verlängert. Der AG korrigiert lediglich seine irrige Rechtsmeinung über Deine Stufe und erreichte Stufenlaufzeit.

Claud

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Die Elternzeit zählt also nicht als anzurechnende Zeiten mit? Bei mir lief es so weiter wie gehabt. War 2 Jahre in Elternzeit und stieg eine Stufe WÄHREND der Elternzeit höher. Es wurde alles so berechnet als wäre ich an meinem Arbeitsplatz.

Lars73

  • Gast
Soweit während der Elternzeit nicht in Teilzeit weiter gearbeitet wird läuft die Stufenlaufzeit nach TVöD nicht weiter.

Spid

  • Gast
Die Elternzeit zählt also nicht als anzurechnende Zeiten mit? Bei mir lief es so weiter wie gehabt. War 2 Jahre in Elternzeit und stieg eine Stufe WÄHREND der Elternzeit höher. Es wurde alles so berechnet als wäre ich an meinem Arbeitsplatz.

§17 Abs. 3 Satz 2f. TVÖD ist doch absolut eindeutig. So sehr wir alle sicher Geschichten über AG hören, die bei simpelsten Tätigkeiten völlig versagen, sind eben diese Berichte über Vollversagerarbeitgeber nicht dazu geeignet, eine andere Normrealität zu schaffen als jene, die durch die tariflichen begründet werden.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Die Elternzeit zählt also nicht als anzurechnende Zeiten mit? Bei mir lief es so weiter wie gehabt. War 2 Jahre in Elternzeit und stieg eine Stufe WÄHREND der Elternzeit höher. Es wurde alles so berechnet als wäre ich an meinem Arbeitsplatz.
Und hoffentlich liest dein AG nicht mit, denn das könnte er jederzeit korrigieren.

Claud

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Tja dann ist das so...im Allgemeinen hinterfragt man sowas ja nicht als Arbeitnehmer. Warum auch? Wenn dann irgendwann eine Rückstufung kommt, bin ich wenigstens drauf vorbereitet. ;) Ist ja wie es ist....

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Tja dann ist das so...im Allgemeinen hinterfragt man sowas ja nicht als Arbeitnehmer. Warum auch?
Weil man ehrlich ist?
Und sich nicht ungerechtfertigt bereichert?

Claud

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Ähmmm wenn ich mich in EZ befinde beschäftigt mich die Arbeit eher weniger...wenn mein AG meine Stufe erhöht dann gehe ich davon aus,dass das auch so rechtens ist. Das es nun nicht so ist, das habe ich ja erst hier erfahren aber danke für das appellieren an mein schlechtes Gewissen. Vllt mal n Gang zurück schalten. Danke.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Ähmmm wenn ich mich in EZ befinde beschäftigt mich die Arbeit eher weniger..
Das ist auch gut so!
Zitat
Das es nun nicht so ist, das habe ich ja erst hier erfahren aber danke für das appellieren an mein schlechtes Gewissen. Vllt mal n Gang zurück schalten. Danke.
Stimmt.
Aber deine Frage hat mich zu dieser überzogenen Äußerung verleitet.
Auch weil man manchmal vom "Idealbild" des öD Beschäftigten ausgeht und vergisst, dass sie auch nur normale Menschen sind.
Also ich gönne es dir, dass dein AG sich irrte. Und ich finde es gut, dass du nicht böse wirst, wenn er es korrigiert.