Autor Thema: Eingruppierung und Einbeamtung  (Read 5497 times)

Techniker37

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Eingruppierung und Einbeamtung
« am: 18.09.2019 14:17 »
Hallo,
ich bin seit Juli 2019 als Techniker bei einer bayerischen Behörde beschäftigt (Angestellter).
Meine Eingruppierung ist die TV-L (bayern) 7 / 3. Jetzt habe ich mitbekommen, dass der (staatlich geprüfter) Techniker in die TV-L 8 überführt werden soll. Bedeutet dass, dass ich automatisch in die 8 Gruppe komme?

Wenn ja, wirkt sich diese Überführung auch in der Beamtenverhälltnis aus? (Werde evtl. einbeamtet)

 

Spid

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #1 am: 18.09.2019 14:22 »
Nein.

Verbeamtungen sind kein Regelungsgegenstand des TV-L/TV-H.

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #2 am: 18.09.2019 14:27 »
Meine Eingruppierung ist die TV-L (bayern) 7 / 3. Jetzt habe ich mitbekommen, dass der (staatlich geprüfter) Techniker in die TV-L 8 überführt werden soll. Bedeutet dass, dass ich automatisch in die 8 Gruppe komme?
Höhergruppierungen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung erfolgen gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L auf Antrag zum 01.01.2020.

Techniker37

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #3 am: 18.09.2019 15:20 »
Vielen dank.
Ist es wahrscheinlich, dass diese Regelung ins Beamtenrecht übernommen wird?

MFG
D.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #4 am: 18.09.2019 15:23 »
Wie meinen?

lowsounder

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #5 am: 18.09.2019 15:38 »
Ich glaub er meint ob die Stelle dann auch mit A8 bewertet wäre...Vielleicht

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #6 am: 18.09.2019 15:45 »
Vielen dank.
Ist es wahrscheinlich, dass diese Regelung ins Beamtenrecht übernommen wird?

MFG
D.
Nein das ist nicht wahrscheinlich, sondern sehr unwahrscheinlich,

Techniker37

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #7 am: 30.10.2019 08:04 »
Vielen dank. Nach welchem Gesetzestext, wird die Erfahrungsstufe im bayerischen Beamtenrecht beschrieben?
Bzw. wo kann ich in Erfahrung bringen, welche Erfahrungsstufe ich bei einer Einbeamtung erhalten würde?

Vielen dank!


Mask

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #8 am: 30.10.2019 08:08 »
Hier sind die Art. 30 und 31 des BayBesG einschlägig, das soll dir aber dein zuständiges Personalreferat bevor(!) du dich verbeamten lässt (bitte schreib nicht Einbeamtung ;) ) alles gründlich vorrechnen, das Beamtentum kann sich im Einzelfall auch nachteilig auswirken.

Techniker37

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #9 am: 16.12.2019 11:08 »
"Höhergruppierungen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung erfolgen gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L auf Antrag zum 01.01.2020."

ist das den überhaupt in meinem Fall gültig?
Siehe: Auszug §29d Absatz 1 Satz 1:

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht… sind für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert

Was bedeutet dieser Satz? bedeutet dass, dass die neue Eingruppierung nur für einen neuen Arbeitsvertrag gültig ist? Weil bei mir würde sich ja nur die Eingruppierung auf Grund der beschlossenen Änderung ändern. Meine Tätigkeit bleibt ja gleich.

« Last Edit: 16.12.2019 11:22 von Techniker37 »

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #10 am: 16.12.2019 11:17 »
"Höhergruppierungen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung erfolgen gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L auf Antrag zum 01.01.2020."

ist das den überhaupt in meinem Fall gültig?
Siehe: Auszug §29d Absatz 1 Satz 1:

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht… sind für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert

Was bedeutet dieser Satz? bedeutet dass, dass die neue Eingruppierung nur für einen neuen Arbeitsvertrag gültig ist? Weil bei mir würde sich ja nur die Eingruppierung auf Grund der beschlossenen Änderung ändern.
Das bedeutet, das du einfach weiterlesen musst ...

§ 29d Abs. 2:
Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt.

Techniker37

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #11 am: 16.12.2019 11:25 »
Vielen dank.
Aber was soll dann dieser Teil mit der unveränderten Tätigkeit.
Das versteh ich nicht!

Spid

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Antw:Eingruppierung und Einbeamtung
« Antwort #12 am: 16.12.2019 11:27 »
Das sichert, daß Du nur dann höhergruppiert wirst, wenn Du eine entsprechende Willenserklärung gegenüber dem AG abgibst.