Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten

(1/18) > >>

Ferdinand0:
Hallo liebe Community,

Ich bin Promotionsstipendiat an einer Uni in NRW. "Angestellt" bin ich jedoch an einem Forschungsinstitut. D.h. ich bekomme das Stipendium zur reinen Forschung von dem Institut, forsche jedoch an der Uni am Lehrstuhl meines Professors. Ich habe also kein wirkliches Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag etc. Ich kann mir meine Zeit quasi frei einteilen und arbeiten wie ich ich. Soweit zur Einführung meines Problems...
Das Stipendium läuft jetzt aus und mein Chef (Professor an der Uni) will mich noch für ein weiteres Jahr einstellen. Doktoranden an der Uni werden nach TV-L 13 eingestellt.
Jetzt zu meiner Frage:
liegt bei mir einschlägige Berufserfahrung vor? Ich habe 3 Jahre am Lehrstuhl gearbeitet und übernehme das gleiche Thema. Somit passt das schonmal. Jedoch weiß ich nicht, ob mir die Zeit anerkannt wird, da ich ein Stipendiat ohne ein wirkliches Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis war. Ich weiß, dass es eine Regel für Praktikanten gibt. Jedoch ist der Fall Promotionsstipendiat immer so eine Grauzone.

Vielen Dank für eure Hilfe

Spid:
Nein.

Ferdinand0:
Gibt es da eine ausformulierte Begründung für? Also wieso zählt es nicht, obwohl ich ja nachweisbar über 3 Jahre die Erfahrung gesammelt habe. Es ist ja der selbe Job den ich nach Vertragsunterzeichnung mache

Spid:
Auf Erfahrung kommt es nicht an. Du verkennst den Begriff der Berufserfahrung.

Ferdinand0:
Ja das mag tatsächlich sein. Jedoch sehe ich ein Praktikum auch nicht als Beruf an und somit sollte man bei einem Praktikum ja dann auch keine Berufserfahrung ansammeln können. Daher dachte ich, es wäre nur logisch (was es ja auch tatsächlich wäre) wenn das Wort Erfahrung mehr Stellenwert hätte als das Wort Beruf.
Aber nochmal meine Frage: gibt es da etwas offizielles zu? Vielleicht ein Urteil oder eine Schrift, die die Anerkennung der gewonnen Erfahrung durch das Promotionsstipendium eindeutig verbietet? Mit einer Begründung? Weil sonst sehr ich da den Sinn nicht so ganz

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version