Autor Thema: Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten  (Read 17815 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Der TE hat doch überhaupt nicht danach gefragt, ob oder wie er in eine höhere Stufe käme. Er fragte, ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handele.
Ups da habe ich wohl was falsches zwischen den Zeilen gelesen.  :-[

Spid

  • Gast
Wozu zwischen den Zeilen lesen? Als Wissenschaftler hat man doch gelernt, sein Erkenntnisinteresse klar zu formulieren.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wozu zwischen den Zeilen lesen?
Weil es Spaß macht und oftmals Zeit spart.

Wastelandwarrior

  • Gast
Es gibt diverse Promotionsprogramme, die zunächst 2 Jahre als Stipendium und dann 1 Jahr mit Arbeitsvertrag laufen. Das Problem damit ist -auch-, dass diese Konstrukte aus der Zeit vor der letzten WissZeitVG-Novelle stammen und ich würde das so nicht mehr machen. Mit dem Arbeitsvertrag von 1 Jahr ist alleine, außer in Jura und Medizin, nicht ausreichend Zeit für eine Promotion. Damit dürfte es schwierig werden, die "Angemessenheit" der Dauer zu begründen. Die Unis täten gut daran, freundlich zu sämtlichen Betroffenen zu sein.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Die Unis täten gut daran, freundlich zu sämtlichen Betroffenen zu sein.
und übertarifliche Regelungen ausüben.

Alternative: ich habe immer noch ein nettes Zubrot vom "Prof" erhalten, in dem ich Gutachten geschrieben habe und auch mal Werkverträge hatte.

oder aber mal bisserl was in den §40 reindengeln, damit Stipendien etc. anerkannt werden für förderliche Zeiten oder als einschlägige Zeiten (ohne Beruf)

aber da hat ver.di kein interesse und die AG sehen da wohl auch kein Handlungsbedarf, läuft ja trotzdem...... :-\

Spid

  • Gast
Freundlichkeit ist kein tariflicher Regelungsgegenstand und auch ansonsten unbeachtlich.

Ferdinand0

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Okay. Hier wurde ja tatsächlich noch einiges geschrieben. Vielen Dank noch mal an alle beteiligten.

1. Verzeiht mir meinen Unmut über diese Thematik. Es ist ein wenig wie der Kampf gegen die Windmühle. Aber anscheinend wisst ihr es ja (teilweise) aus eigener Erfahrung.

2. Ich habe jetzt soweit verstanden, dass (egal wie ich es drehe und wende) KEINE einschlägige Berufserfahrung vorleigen kann (so unsinnig ich das auch finde). Aber so ist leider anscheinend die Definition. ALso macht es keinen Sinn dagegen anzukämpfen (vorerst).

3. Daher würde auch 16.2.6 (förderliche zeiten) greifen, oder? Weil hier wird auch wieder von "beruflichen Tätigkeiten" gesprochen. Da ich aber ja keinen arbeitsvertrag habe/hatte, wird mir dieses Wort "beruflich" wieder zum Verhängnis, richtig?

4. Somit bleieb (wie ja schon von eingien hier angesprochen) nur 16.5 (Zulage) übrig. Ich bäruchte also die Unterstützung von meinem Prof., am besten auch noch die Unterstützung von meinem Institu (sehr fraglich ob die sich auf dieses dünne Eis begeben) und dann muss ich auch noch auf einen überforderten Personaler hoffen.

Die Intension dieses Beitrag hier ist natürlich die Einstufung in eine höhere Stufe. So hat es zumidnest angefangen. Niemand sagt Nein zu mehr Geld (und Stufe 1 - Stufe 3 ist schon ein enormer Unterschied). Jedoch geht es mir mitlerweile schon mehr um die Anerkennung meiner Arbeit (und der meiner Mitstipendiaten). Es ist eine Sache, dass die Rechtssprechung so ist wie sie ist. Es ist jedoch eine andere zu hinterfragen, ob diese wirklich fair gestaltet ist. Vielleicht geht da ja in Zukunft irgendwas, wenn man laut genug lärm dagegen macht.

Spid

  • Gast
Eine unentgeltliche Tätigkeit ist keine berufliche Tätigkeit, weil es ohne Erwerbscharakter an der berufsmäßigen Ausübung fehlt. Mithin kann es sich auch nicht um förderliche Zeiten handeln.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Okay. Hier wurde ja tatsächlich noch einiges geschrieben. Vielen Dank noch mal an alle beteiligten.

1. Verzeiht mir meinen Unmut über diese Thematik. Es ist ein wenig wie der Kampf gegen die Windmühle. Aber anscheinend wisst ihr es ja (teilweise) aus eigener Erfahrung.
Deine Dünnhäutigkeit kann ich verstehen, und willkommen im echten Leben des öD.
Zitat
2. Ich habe jetzt soweit verstanden, dass (egal wie ich es drehe und wende) KEINE einschlägige Berufserfahrung vorleigen kann (so unsinnig ich das auch finde). Aber so ist leider anscheinend die Definition. ALso macht es keinen Sinn dagegen anzukämpfen (vorerst).

3. Daher würde auch 16.2.6 (förderliche zeiten) greifen, oder? Weil hier wird auch wieder von "beruflichen Tätigkeiten" gesprochen. Da ich aber ja keinen arbeitsvertrag habe/hatte, wird mir dieses Wort "beruflich" wieder zum Verhängnis, richtig?
Genau, beides ist auf Beruf ausgerichtet, quasi eine Lücke zu den Tätigkeiten eines Forschers der nicht angestellt ist. Hier kämpft man mit stumpfen Waffen, da ist kein Blumentopf zu gewinnen, auch wenn einige über diesen Weg Geld bekommen haben, dann nur, weil die Personaler bewußt oder unbewußt was falsch gemacht haben.
Zitat
4. Somit bleieb (wie ja schon von eingien hier angesprochen) nur 16.5 (Zulage) übrig. Ich bäruchte also die Unterstützung von meinem Prof., am besten auch noch die Unterstützung von meinem Institu (sehr fraglich ob die sich auf dieses dünne Eis begeben) und dann muss ich auch noch auf einen überforderten Personaler hoffen.
Mmmh ich sehe nur einen Beitragenden, der das als einzige tariflich möglichen Weg dargelegt hat.
Andere haben (tariflich) sinnbefreites von sich gegeben. Und ja auch bei den förderlichen zeiten würdest du die mithilfe deines Profs/Institut benötigen, denn nur die einschlägige Beruferfahrung ist ein tariflicher Anspruch, alles andere sind KANN Regelungen die der AG anwenden KANN und du KEINEN Anspruch darauf hast.
Zitat
Die Intension dieses Beitrag hier ist natürlich die Einstufung in eine höhere Stufe. So hat es zumidnest angefangen. Niemand sagt Nein zu mehr Geld (und Stufe 1 - Stufe 3 ist schon ein enormer Unterschied). Jedoch geht es mir mitlerweile schon mehr um die Anerkennung meiner Arbeit (und der meiner Mitstipendiaten).
Kann ich sehr gut nachvollziehen, aber hier rate ich dir lege dir ein anderes Fell zu, denn Verwaltung ist da arg anderes gestrickt.
Zitat
Es ist eine Sache, dass die Rechtssprechung so ist wie sie ist. Es ist jedoch eine andere zu hinterfragen, ob diese wirklich fair gestaltet ist. Vielleicht geht da ja in Zukunft irgendwas, wenn man laut genug lärm dagegen macht.
Es ist nicht die Rechtssprechung, so wie sie ist, sondern es handelt sich um ein Vertragswerk, welches die AG und die Mitarbeiter (vertreten durch die Gewerkschaften) so ausgehandelt haben. Fazit: Gewerkschaften haben versagt hier eine bessere Regelung zu erreichen. AG können durch die KANN Regelungen da Abhilfe schaffen.
Und einer der Gründe ist offensichtlich: WiMi haben keine Lobby! Sie sind nur ein paar Jahre da und dann wieder weg! Also sind diese MA den Gewerkschaften und AGs egal.
Sei dir darüber im klaren! 
Ansonsten kämpfe drum, fordere diese Stufe und ziehe die Konsequenz den Job abzulehnen, wenn du sie nicht bekommst.
Das sollte aber alles vor Vertragsabschluß passieren.



Spid

  • Gast
Zitat
2. Ich habe jetzt soweit verstanden, dass (egal wie ich es drehe und wende) KEINE einschlägige Berufserfahrung vorleigen kann (so unsinnig ich das auch finde). Aber so ist leider anscheinend die Definition. ALso macht es keinen Sinn dagegen anzukämpfen (vorerst).

3. Daher würde auch 16.2.6 (förderliche zeiten) greifen, oder? Weil hier wird auch wieder von "beruflichen Tätigkeiten" gesprochen. Da ich aber ja keinen arbeitsvertrag habe/hatte, wird mir dieses Wort "beruflich" wieder zum Verhängnis, richtig?
Genau, beides ist auf Beruf ausgerichtet, quasi eine Lücke zu den Tätigkeiten eines Forschers der nicht angestellt ist. Hier kämpft man mit stumpfen Waffen, da ist kein Blumentopf zu gewinnen, auch wenn einige über diesen Weg Geld bekommen haben, dann nur, weil die Personaler bewußt oder unbewußt was falsch gemacht haben.

Zwar bedarf beides einer beruflichen Tätigkeit, die Notwendigkeit einer abhängigen Beschäftigung ergibt sich jedoch nur bei der einschlägigen Berufserfahrung, für die explizit ein Arbeitsverhältnis gefordert ist. Für die förderliche Berufserfahrung ist hingegen kein Arbeitsverhältnis gefordert. Förderliche Zeiten können mithin auch solche Zeiten der Berufsausübung sein, die in einem Beamtenverhältnis oder in freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit zurückgelegt wurden.

Das ist übrigens eine Besonderheit des TV-L und des TV-H, die ganz bewußt so gestaltet worden ist. Im TVÖD kann einschlägige Berufserfahrung auch im Beamtenverhältnis oder in selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit erworben werden.

Wastelandwarrior

  • Gast
Ja. Das führt dann bei den WiMis aus den Blaue-Liste-Instituten, die überwiegend TVöD anwenden, zu tollen Verwerfungen, wenn sie in die Unis wechseln oder Parallelangebote haben.

Ferdinand0

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Zwar bedarf beides einer beruflichen Tätigkeit, die Notwendigkeit einer abhängigen Beschäftigung ergibt sich jedoch nur bei der einschlägigen Berufserfahrung, für die explizit ein Arbeitsverhältnis gefordert ist. Für die förderliche Berufserfahrung ist hingegen kein Arbeitsverhältnis gefordert. Förderliche Zeiten können mithin auch solche Zeiten der Berufsausübung sein, die in einem Beamtenverhältnis oder in freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit zurückgelegt wurden.

Das ist übrigens eine Besonderheit des TV-L und des TV-H, die ganz bewußt so gestaltet worden ist. Im TVÖD kann einschlägige Berufserfahrung auch im Beamtenverhältnis oder in selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit erworben werden.

Okay, also benötige ich keinen Arbeitsvertrag um für förderliche zeiten berücksichtigt zu werden? Das hieße ja dann, dass mir die Option von 16.2.6 und von 16.5 bliebe! Sehe ich das korrekt?

Spid

  • Gast
Es bedarf keines Arbeitsverhältnisses, soweit korrekt. Wie ich jedoch bereits ausführte, ist eine unentgeltliche Tätigkeit keine berufliche Tätigkeit, weil es ohne Erwerbscharakter an der berufsmäßigen Ausübung fehlt. Mithin kann es sich bei Deiner Tätigkeit auch nicht um förderliche Zeiten handeln.

Ferdinand0

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Es bedarf keines Arbeitsverhältnisses, soweit korrekt. Wie ich jedoch bereits ausführte, ist eine unentgeltliche Tätigkeit keine berufliche Tätigkeit, weil es ohne Erwerbscharakter an der berufsmäßigen Ausübung fehlt. Mithin kann es sich bei Deiner Tätigkeit auch nicht um förderliche Zeiten handeln.

Okay, schade. Wäre zu schön gewesen...

Ferdinand0

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Okay eine Frage noch. Nehmen wir an ich werde ganz normal Stufe 1 eingestellt. Ist dann eine Hochstufung zu einem späteren Zeitpunkt mit der Begründung von 16.5 noch möglich?