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Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten
WasDennNun:
Die tarifliche Regelung sieht einschlägige Berufserfahrung vor. Du selber erkennst es an, dass du diese nicht hast. Zwar einschlägige Erfahrung, aber eben keine Berufserfahrung. Also dazu wirst Du keine Urteile finden, da ja sehr eindeutig.
Also Null Anrecht auf deiner Seite!
Was dein AG aber machen kann, ist dir eine Zulage zu gewähren, §16.5 . Das ist halt Verhandlungssache, wenn dein Prof das bei der Personalstelle nicht durchboxen kann, dann kannst du eben Ja oder Nein zu deiner Arbeitsstelle sagen. Und lass mich raten: Du wirst sie trotzdem nehmen und der Staat kann sich das Geld sparen.
Spid:
--- Zitat von: Ferdinand0 am 15.12.2019 14:33 ---Ja das mag tatsächlich sein. Jedoch sehe ich ein Praktikum auch nicht als Beruf an und somit sollte man bei einem Praktikum ja dann auch keine Berufserfahrung ansammeln können. Daher dachte ich, es wäre nur logisch (was es ja auch tatsächlich wäre) wenn das Wort Erfahrung mehr Stellenwert hätte als das Wort Beruf.
Aber nochmal meine Frage: gibt es da etwas offizielles zu? Vielleicht ein Urteil oder eine Schrift, die die Anerkennung der gewonnen Erfahrung durch das Promotionsstipendium eindeutig verbietet? Mit einer Begründung? Weil sonst sehr ich da den Sinn nicht so ganz
--- End quote ---
Du verkennst auch die Wirkung der tariflichen Normen. Diese wirken unmittelbar. Einschlägige Berufserfahrung liegt also vor oder liegt nicht vor. Sie bedarf keiner Anerkennung, mithin verbieten tarifliche Normen auch keine ohnehin unerhebliche Anerkennung.
Berufserfahrung setzt eine berufliche Tätigkeit in Erwerbsarbeit voraus. Mithin liegt nicht einmal eine solche vor, eine Prüfung der Einschlägigkeit erübrigt sich mithin.
Ferdinand0:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2019 14:43 ---Die tarifliche Regelung sieht einschlägige Berufserfahrung vor. Du selber erkennst es an, dass du diese nicht hast. Zwar einschlägige Erfahrung, aber eben keine Berufserfahrung. Also dazu wirst Du keine Urteile finden, da ja sehr eindeutig.
Also Null Anrecht auf deiner Seite!
Was dein AG aber machen kann, ist dir eine Zulage zu gewähren, §16.5 . Das ist halt Verhandlungssache, wenn dein Prof das bei der Personalstelle nicht durchboxen kann, dann kannst du eben Ja oder Nein zu deiner Arbeitsstelle sagen. Und lass mich raten: Du wirst sie trotzdem nehmen und der Staat kann sich das Geld sparen.
--- End quote ---
Vielen Dank für die Auskunft. Und vielen Dank für die unbegründet negative Haltung mir gegenüber. Ich habe eine berechtigte Frage gestellt und werde hier als eine Art Schmarotzer dargestellt. Wenn wir beide 3 Jahre die exakt gleiche Arbeit verrichten würden und dir würde nach drei Jahren jemand sagen "ja nö, der Ferdinand der hatte ja einen Vertrag. Deine Arbeit war also nix wert und kann dir nicht anerkannt werden", dann mag das rechtlich vielleicht alles seine Richtigkeit haben. Heißt halt lange noch nicht, dass es fair ist. Aber anscheinend ist hier im Forum das falsche Publikum für gerechtfertigte Fragen. Danke dennoch für eure Zeit
Spid:
Der rechtliche Aspekt Deiner Fragestellung ist hier doch hinreichend beantwortet worden. Dafür ist dieses Forum da. Deine Gefühlchen kannst Du Dir im Brigitte-Forum streicheln lassen. Dafür gibt es das.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ferdinand0 am 15.12.2019 17:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2019 14:43 ---Die tarifliche Regelung sieht einschlägige Berufserfahrung vor. Du selber erkennst es an, dass du diese nicht hast. Zwar einschlägige Erfahrung, aber eben keine Berufserfahrung. Also dazu wirst Du keine Urteile finden, da ja sehr eindeutig.
Also Null Anrecht auf deiner Seite!
Was dein AG aber machen kann, ist dir eine Zulage zu gewähren, §16.5 . Das ist halt Verhandlungssache, wenn dein Prof das bei der Personalstelle nicht durchboxen kann, dann kannst du eben Ja oder Nein zu deiner Arbeitsstelle sagen. Und lass mich raten: Du wirst sie trotzdem nehmen und der Staat kann sich das Geld sparen.
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Vielen Dank für die Auskunft. Und vielen Dank für die unbegründet negative Haltung mir gegenüber. Ich habe eine berechtigte Frage gestellt und werde hier als eine Art Schmarotzer dargestellt. Wenn wir beide 3 Jahre die exakt gleiche Arbeit verrichten würden und dir würde nach drei Jahren jemand sagen "ja nö, der Ferdinand der hatte ja einen Vertrag. Deine Arbeit war also nix wert und kann dir nicht anerkannt werden", dann mag das rechtlich vielleicht alles seine Richtigkeit haben. Heißt halt lange noch nicht, dass es fair ist. Aber anscheinend ist hier im Forum das falsche Publikum für gerechtfertigte Fragen. Danke dennoch für eure Zeit
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Habe ich dich Schmarotzer genannt? Nein. Habe ich eine negativer Haltung geäußert? Nein.
Und wenn du jetzt so mimimii herkommst, dann aua., wunden Punkt getroffen? Wahrnehmungsprobleme?
Ich habe dich darauf hingewiesen, dass es ja diese kann-Regelung gibt und dass der AG diese ja einsetzt, wenn er einen Vorteil davon hat. Er also z.B. qualifiziertes Personal halten kann.
Ob es fair werde, oder deine Motivation steigert interessiert in der Personalabteilung so gut wie keine der dortigen Nasen.
Da du aber in einer sehr schlechten Verhandlungsposition bist und (nach meiner Einschätzung begründet durrch meine Lebenserfahrung in diesem Sektor) die Stelle auch ohne Zulage annehmen wirst, ist es doch logisch, dass der AG sie dir sehr wahrscheinlich nicht geben wird.
Das ist leider die "verarsche" die mit WiMis gemacht wird.
Zur Info: Ich bin promoviert und habe eine Zeitlang eben so ein Forscherleben vergnüglich gestalltet.
Und ich habe diese Zulagen durchaus bekommen, du musst halt denen glaubhaft machen, dass du ansonsten die Stelle nicht antreten wirst.
Ach ja: Warte ab bist die in der Endstufe bist und sie dir dann eine Stufe 3 bei einem neuen AG anbieten, dann wirst du erst recht heulend hier auflaufen.
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