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Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten
Spid:
Klar sind sie das. Genau wie das ganze Ehrenamtsgedöns: Hobbys. Ansonsten würden sie bezahlt.
Organisator:
--- Zitat von: Ferdinand0 am 17.12.2019 08:37 ---Weil du das ganze Anliegen hier mit deinem "Hobby-Vergleich" ins lächerliche ziehst.
--- End quote ---
Dummerweise sind es die Tarifvertragsparteien, die mit dem Begriff "Berufserfahrung" eine klare Definition gesetzt haben. Dass ein Promotions-Stipendium einerseits Erfahrung im Berufsumfeld (im sprachlichen Sinne) bringt und andererseits auch kein Freizeitvergnügen ist , ist klar.
Die Reduktion auf "Hobby" mach aber auf schmerzhafte Weise plakativ, was im Tarifvertrag geregelt ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 17.12.2019 08:49 ---Klar sind sie das. Genau wie das ganze Ehrenamtsgedöns: Hobbys. Ansonsten würden sie bezahlt.
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Da a) Stipendien bezahlt werden und b) die Tätigkeiten keine Freizeit darstellen, sondern man dort auch Verpflichtungen eingeht, kann es ja kein Hobby sein.
Andererseit: Hobbies dienen dem Ausgleich der täglichen Arbeit (wo ist definiert, das es dem Ausgleich der täglichen bezahlten Arbeit dient).
Ach ja, dann ist ja auch das Studium ein reines Hobby und andere Ausbildungen ebenfalls.
Tröstlich ist, dass so ein Vollzeit DFB Präsident, sofern er sich im öD anstellen lässt, ja auch in der Stufe 1 anfangen müsste, da er ja keine einschlägige Berufserfahrung hat.
Aber lassen wir das.....
Spid:
Stipendien werden nicht bezahlt, Stipendien sind die Zahlung. Freizeit ist die Zeit außerhalb der Arbeitszeit. Mithin stellen sie sehr wohl Freizeit dar und es handelt sich nicht um eine entgeltliche Tätigkeit. Und klar ist ein Studium Hobby - es sei denn, man würde für diese Tätigkeit bezahlt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 17.12.2019 14:08 --- Freizeit ist die Zeit außerhalb der Arbeitszeit.
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Ist wo so definiert?
Der Duden sagt:
Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat;
für Hobbys oder Erholung frei verfügbare Zeit
Da ein Studium ja keine frei verfügbare Zeit ist ist es also auch keine Freizeit.
Da man durchaus auch außerhalb der Arbeitszeit besonderen Verpflichtungen haben kann, ist nicht jede Zeit außerhalb der Arbeitszeit Freizeit.
Damit ist deine es gibt nur Hobby oder entgeltliche Arbeitszeit Definition zumindest für mich nicht schlüssig.
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