Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten
Spid:
Tja, und sowohl das Gabler Wirtschaftslexikon als auch - und relevanter für Arbeitsrechtsangelegenheiten - das BAG sehen das anders. Letzteres verwendet Freizeit stets als die Zeit, die keine Arbeitszeit ist, siehe u.a. BAG, Urteil v. 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 oder Urteil v. 27.07.2016 - 7 AZR 255/14.
Wastelandwarrior:
Alles alte, weiße Männer beim BAG - ohne familiäre oder haushälterische Pflichten. ;D Freizeit, pah ! :D :D
Spid:
Und ich habe Anke Berger und Edith Gräfl immer für Frauen gehalten...
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 17.12.2019 14:28 ---Tja, und sowohl das Gabler Wirtschaftslexikon als auch
--- End quote ---
Auch dort wird die Freizeit als frei verfügbare Zeit definiert ("Zeit außerhalb der Arbeitszeit, über deren Nutzung der Einzelne selbst (frei) entscheiden kann") und den Begriff Hobby kann ich dort nicht finden und damit existiert er nicht? Somit ist weiterhin die Definition des Duden für die Lebenswirklichkeit und der Begriffsverwendungen in meinen Augen relevanter und ein Studium ist damit nicht automatisch ein Hobby.
--- Zitat ---- und relevanter für Arbeitsrechtsangelegenheiten - das BAG sehen das anders. Letzteres verwendet Freizeit stets als die Zeit, die keine Arbeitszeit ist, siehe u.a. BAG, Urteil v. 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 oder Urteil v. 27.07.2016 - 7 AZR 255/14.
--- End quote ---
Auch hier finde ich keine Bestätigung deiner Aussage, dass die gesamte Zeit außerhalb der Arbeitszeit Freizeit ist und für Hobbies zur Verfügung stehen.
Spid:
Den Begriff Hobby habe ich auch Deiner Definition nicht entnehmen können - warum auch, er ist ja unbeachtlich. Netter Versuch. Das BAG teilt die Zeit in Arbeitszeit und Freizeit. Es gibt nichts daneben. Warum auch? Es wäre arbeitsrechtlich unbeachtlich.
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